TAGESORDNUNGSPUNKT: 1 Ö
Bekanntgabe der am 24.03.2026 nichtöffentlich gefassten Beschlüsse. Offenlage des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 24.03.2026
TAGESORDNUNGSPUNKT: 2 Ö
Bestellung von Urkundspersonen
Zu Urkundspersonen werden vorgeschlagen:
Gemeinderat Siegfried Köck und Gemeinderat Achim Schell.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Gemeinderat Siegfried Köck und Gemeinderat Achim Schell werden zu Urkundspersonen bestimmt.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 3 Ö
Anfragen aus der Bevölkerung
TAGESORDNUNGSPUNKT: 4 Ö
Bekanntgabe der Haushaltsverfügung 2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. März 2026 die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan 2026 beschlossen. Gleichzeitig wurden auch die Wirtschaftspläne 2026 der Eigenbetriebe beschlossen.
Hiernach wurden die Unterlagen an das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreis zur Prüfung vorgelegt.
Mit Schreiben vom 13. April 2026 erfolgte durch das Kommunalrechtsamt die entsprechende Haushaltsverfügung, die als Anlage beigefügt ist.
Mit der Haushaltsverfügung werden sämtliche, genehmigungspflichtige Beträge bestätigt.
Auf den Inhalt der Verfügung wird verwiesen.
ANLAGE
1 Haushaltsverfügung_2026
TAGESORDNUNGSPUNKT: 5 Ö
Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung der
Gemeinde St. Leon-Rot
Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung
St. Leon-Rot dürfen wir auf den beigefügten Jahresabschluss mit Anlagen verweisen.
ANLAGE
1 Jahresabschluss 2024
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung St. Leon-Rot für das Wirtschaftsjahr 2024 wird wie folgt festgestellt:
1.1 Bilanzsumme 14.578.658,92 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen: 13.758.873,85 €
das Umlaufvermögen: 819.785,07 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital: 3.970.349,93 €
die empfangenen Ertragszuschüsse: 2.020.452,94 €
die Rückstellungen: 145.241,08 €
die Verbindlichkeiten: 8.442.614,97 €
1.2 Jahresgewinn 258.659,64 €
1.2.1 Summe der Erträge: 2.810.423,43 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen: 2.551.763,79 €
2. Feststellung und Verwendung des Jahresergebnis
Der Jahresgewinn in Höhe von 258.659,64 €
wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
3. Entlastung der Betriebsleitung
Die Betriebsleitung wird entlastet.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 6 Ö
Nutzungsänderung der Scheune und Schuppen zu Wohnzwecken, Siedlungstraße 12 - Bauvoranfrage
Antragsteller: xxxxxxx
Befangen: -/-
Nachbaranhörung: nicht angefordert vom Baurechtsamt
Stellplatzsituation: wird erst bei Bauantrag geprüft
Behandlungsgrund: BP „Viktoria-/Bahnhofstraße“
Über dieses Baugesuch wurde auf dem Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.01.2026 bereits einstimmig positiv entschieden. Das Landratsamt hat die Verwaltung allerdings darauf hingewiesen, dass für die Baugrenzenüberschreitung eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht in Frage kommt, da hier die Grundzüge der Planung berührt werden, siehe Anschreiben. Die Entscheidung muss daher vom Gemeinderat über den Bauturbo, § 36a BauGB, und damit im Gemeinderat erfolgen.
Geplant ist die vor Jahrzehnten zu Wohnraum ausgebaute Scheune zu renovieren und als Wohnraum zu nutzen. Die Ausweisungen im Bebauungsplan sehen im hinteren Bereich des Grundstücks ein Baufenster vor. Dieses ist jedoch nicht identisch mit der vorhandenen Scheune. Daher liegt ein Teil des bestehenden Gebäudes außerhalb des Baufensters. Das „Baufenster“ wird durch den Bestand in Richtung Hof teilweise überschritten. In Richtung Garten wird das Baufenster nicht ausgenutzt. Die zwischen Scheune und Wohnhaus vorhandene Überdachung soll als Verbindung zwischen den Wohnungen erhalten bleiben.
Der Umnutzung des bestehenden Schuppens/Scheunenbereichs zu Wohnraum kann zugestimmt werden. Auch die Nichteinhaltung des Abstandes von 2,50 m zum Gehweg seitlich kann vertreten werden, sodass die vorhandene Scheune zu Wohnraum genutzt werden kann. (Die vorhandene Scheune steht schon direkt am Gehweg).
ANLAGE
1 260324 GR Nachricht ViBa zu Bauturbo - Siedlungstraße 12
2 260324 GR Lageplan - Siedlungstraße 12
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Umnutzung der vorhandenen Scheune in Wohnraum mit Überschreitung des Baufensters zum Hof hin und mit teilweisem Verzicht auf das Baufenster zum Garten hin im Rahmen einer Kompensationsbaulast wird nach § 36a BauGB zugestimmt.
Der Überschreitung der seitlichen Baugrenze mit 2,50 m Grenzabstand mit Umnutzung der vorhandenen Scheune in Wohnraum wird nach § 36a BauGB zugestimmt.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 7 Ö
Neubau eines Einfamilienhauses, Marktstraße 87a
Antragsteller: xxxxx
Befangen:
Nachbaranhörung: wurde nicht gefordert
Stellplatzsituation: 2 Stellplätze werden nachgewiesen
Behandlungsgrund: BP „Häuser-/Marktstraße“
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem 547 m² großen Grundstück. Laut Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 45° bis 55° vorgegeben. Da das Grundstück sehr schmal ist, würde die vorgegebene Dachneigung schnell zu einer Überschreitung der Abstandsflächen führen. Um das Haus bewohnbar zu gestalten und gleichzeitig die Abstandsflächen einzuhalten, hat der Planer eine vom Bebauungsplan abweichende Dachneigung von 25° gewählt. Da es in der näheren Umgebung bereits Gebäude mit einer ähnlichen Dachneigung gibt (Marktstraße 83, Häuserstraße 6) kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Zudem schreibt der Bebauungsplan eine geschlossene Bauweise vor. Geplant ist eine einseitige Grenzbebauung. Dies ist zu vertreten, da das Grundstück das letzte im Baufenster ist und das Nachbargrundstück nicht bebaut werden darf. Somit werden weder städtebauliche noch nachbarliche Interessen beeinträchtigt. Aus Sicht der Verwaltung kann daher zugestimmt werden.
ANLAGE
1 260324 GR Nachricht ViBa zu Bauturbo - Marktstraße 87a
2 260324 GR Lageplan - Marktstraße 87a
3 260324 GR Ansicht Nord und Ost - Marktstraße 87a
4 260324 GR Auszug aus dem BP - Marktstraße 87a
BESCHLUSSVORSCHLAG
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit der vom Bebauungsplan abweichenden Dachneigung von 25 Grad wird erteilt.
Der Abweichung von der im Bebauungsplan festgesetzten geschlossenen Bauweise wird nach § 36a BauGB zugestimmt.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 8 Ö
Roter Str. 3 – Aktueller Sachstand und Planung
Auf die Gemeinderatsitzung vom 25.02.2025 wird verwiesen.
Im Zuge der Veräußerung der Roter Straße 3 wurden bereits einige Gespräche mit den Projektentwicklern geführt. In den Sitzungen versuchte der Entwickler die in der Diskussion zur Veräußerung geformten städtebaulichen Anforderungen des Gemeinderats in Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung in eine neue Planung zu überführen. Zwischen Vertragsbedingungen, Kosten, Stadtplanung und technischen Herausforderungen formte sich ein Konzept, das sich gegenüber der aktuellen prägnanten und aufdringlichen Fassade, von der Straßenlinie zurückfallen lässt und die Erschließung von der Hauptverkehrsstraße ableitet. Gleichzeitig sollte maximaler Wohnraum geschaffen werden- Jedoch nicht nur Einzelzimmer, sondern auch Mehrzimmerwohnungen für Kleinfamilien. Stellplätze sollten gut zugänglich und in ausreichender Anzahl gewährleistet sein. Die Zuwegung zu den Kleingartenanlagen und Felder dahinter sollte erhalten bleiben. Gleichzeitig ergaben sich aufgrund der Raumplanung und der besonderen zentralen Lage auch noch die Gelegenheit für unserer Polizei, neue Räumlichkeiten mit dem geltenden notwendigen Sicherheitsstandard und Forderung im Zuge des Neubaus zu erfüllen, wodurch einige bestehenden Probleme in den aktuellen Räumen im Rathaus und einen eventuell notwendigen Umzug gelöst und deren zukünftiger Standort St. Leon-Rot gesichert werden kann. Das Projekt kann diesen gemeindlichen Dienst auch deshalb ermöglichen, da hier nicht nur das vorhandene Grundstück Roter Str. 3 bebaut werden würde, sondern auch noch zu Teilen auf der dahinterliegenden Baufläche steht.
Den Projektbeteiligen ist es mit dem anhängenden Entwurf gelungen all die Anforderung zu in einer Planung zu vereinen. Eine Durchmischung mit verschiedenen Wohnungsgrößen, die mit ausreichenden Stellplätzen den Ortseingang neu definieren und durch die Staffelgeschosse wird auch die Erdrückung des Ortseingangs reduziert. Mit einem geplanten Laubengang wird auch das Bauvolumen verringert und die Fassade aufgelockert. Freie Flächen sollen begrünt werden. Die Erläuterung und die Details zum Entwurf selbst, sollen in der Sitzung erläutert und Verständnisfragen beantwortet werden.
In einer den darauffolgenden Schritten soll mit diesem Entwurf und den letzten offenen Details der Vertrag gefertigt werden, sodass die Projektentwicklung das Projekt möglichst schnell umsetzen kann und neuen Wohnraum schaffen soll. Außerdem könnte abseits oder eben kurz nach Vertragsabschluss auch das Baugesuch seinen Weg durch die Gemeinde finden. Daher dient diese Informationsvorlage gleichzeitig auch der Sicherstellung von Transparenz für Bürger und Gemeinderat, aber auch um den Ablauf bis zur Realisierung reibungslos zu ermöglichen.
ANLAGE
1 Vorabzug Entwicklung Roter Straße
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Gemeinderat stimmt dem Konzept, wie der Vorlage beiliegend, für die Roter Straße 3 zu und beauftragt die Verwaltung auf dieser Planung den Kaufvertrag abzuwickeln.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 9 Ö
Umnutzung Betriebsräume Bauhof St. Leon-Rot, Installateurleistungen
hier: Auftragsvergabe
Auf die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderats vom 24.02.2026 wird verwiesen.
Die Verwaltung hat die erforderlichen Leistungen für die Installations- und Heizungsanlagenarbeiten im Zuge der Umnutzung Betriebsräume Bauhof St. Leon-Rot zusammengestellt und verschiedene Firmen angefragt. Die Ausschreibungsunterlagen wurden an die Firmen zur Angebotsabgabe verschickt. Zum Submissionstermin haben 2 Firmen ein Angebot eingereicht. Eine Firma hat aufgrund des Zeitdrucks nicht abgegeben. Ein Angebot wurde von der Wertung ausgeschlossen.
Nach rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote ergibt sich folgender Vergabevorschlag:
Rang Bieter Angebotssumme € % Abw.
1. Seidel Sanitär- & Heizungsbau, St. Leon-Rot 91.999,42 € 100,0 %
2. xxxxxxx
Das Angebot liegt mit ca. xxxxxxx unter der Kostenschätzung.
Dass die Leistungen der Installations- und Heizungsarbeiten um einen Monat verspätet ausgeschrieben wurden und damit in den Gemeinderat in die Vergabe aufgenommen wurde, ist aufgrund verschiedener Faktoren notwendig um keine weiteren Verzögerungen mehr zu erhalten. Zum einen gab es einen Wechsel des Fachplaners, wodurch auch die Lüftungsarbeiten ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben werden, verschiedene Schnittpunkte mit Trocken und Rohbau, aber auch vor allem eine Leckage an der vorhandenen Leitung, die nun in die Arbeiten aufgenommen wurden.
Momentan hat die Baustelle nach der letztjährigen Verzögerung schnelle Fortschritte gemacht und die Firmen arbeiten täglich auch daran, dass der Ausbau in eben diesem Tempo weiter gehen können. Bis auf die Lüftungsarbeiten sin dann mit der Vergabe die planmäßigen Arbeiten am Umbau des Bauhofes durchgeführt.
Aktuelle Bilder und Unterlagen zur Baustelle inkl. Kostenstand sind beigefügt.
ANLAGE
1 Bilderreihe
2 WVS SLR Bauzeitenplan.pdf
3 WVS SLR Kostenverfolgung
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Auftrag für die Installateurleistungen wird an die Firma Seidel Sanitär- und Heizungsbau aus St. Leon-Rot zum vorläufigem Auftragswert von 91.999,42 € brutto erteilt.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 10 Ö
Parkringschule, Rückbau Steinhügel,
hier: Zustimmung zum Rückbau
Auf die Begehung am 16.09.2025 und die Gemeinderatsitzung vom 18.11.2025, Anfragen aus der Bevölkerung, wird verwiesen.
Der Steinhügel an der Parkringschule ist bereits seit einiger Zeit ein größeres Thema unter der Lehrerschaft und den Eltern. In unregelmäßigen Abständen kam es in der Vergangenheit aufgrund von Stürzen oder Schürfungen zu kleineren oder größeren Verletzungen. Auch wenn der Hügel seit vielen Jahren bestand hat und auch die meisten Schüler ihre Pause mit, um und auf dem Hügel verbringen, waren bereits 2023 die ersten Überlegungen, dass mit dem Steinhügel im Zuge der Spielplatzertüchtigungen rund um die PRS (Parkringschule) irgendetwas verändert werden muss.
Nach Wegfall der Spielplatzerweiterung und weiteren Verletzungen um den Steinhügel herum, kam es daher zu einer Begehung mit einer Delegation von Bürgermeister, Bauamt, Hauptamt, Interessierte aus dem Gemeinderat und Vertretern aus der Schule. Man war sich recht schnell einig dieses Thema in 2026 anzugehen und auch abzuschließen. Welche Lösung es sein würde, blieb jedoch zu diesem Zeitpunkt noch offen. Noch bevor die Beteiligung in einen erweiterten Kreis getragen werden konnte, kamen bereits die Elternvertreter im Zuge der oben genannten Anfragerunde zu Wort und legte mit einer eindeutigen Forderung der Elternschaft das Schicksal des Steinhügels fest. Der Hügel solle rückgebaut werden und einer verträglicheren Alternative weichen.
Wie bereits von Bürgermeister Dr. Eger in der Gemeinderatsitzung vom 18.11.2025 zugesichert, wurde mit Planungen und Einholung von Angeboten begonnen. Aufgrund von Terminüberschneidungen mit der geplanten Maßnahme des Lernateliers und die dazugehörigen Baustelleneinrichtung, wird in einen der nächsten Baustellengespräche das Zeitfenster des Rückbaus geklärt und anschließend auf den gemeindlichen Wegen kommuniziert werden.
Es wurden zwei Angebote eingeholt, günstigster Bieter ist die Firma EAG mbH aus St. Leon-Rot mit einer Angebotssummer in Höhe von Brutto 10.412,50 €.
Da der reine Rückbau des Hügels nicht besonders gewinnbringend wäre, sollte zumindest ein Konzept angestrebt werden, das spätere Änderungen oder weitere Planungen ermöglicht. Aus diesem Grund wird im Zuge dieser Maßnahme gemäß §41a in Zusammenarbeit mit dem Jugendreferenten eine Beteiligung unserer jungen Nutzer angestrebt. Im Anhang ist ein Grundkonzept, oder eher Leitplanung, angehängt. Der Ausgangspunkt würde die letzte Steinreihe des bestehenden Hügels als Einfassung und Sitzmöglichkeit für die Schüler bestehen lassen, aufarbeiten und erneuern. Innerhalb des Steinkreise sollte der Schutt entfernt und der Rest mit Pflanzsubstrat aufgefüllt werden, um anschließen mit dem Einbau von Bäumen, Büschen oder Gräser dem Schulhof Schatten und Rückzugsräume zu bieten. Was im Zuge der Jugendbeteiligung aus diesen Werkzeugen und Grundsätzen entstehen wird, darf mit Spannung erwartet werden.
ANLAGE
1 260331 Skizze Steinhügel
2 260402-074135-2379
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Gemeinderat stimmt dem Rückbau des Steinhügels an der Parkring Schule, laut Angebot in Höhe von brutto 10.412,50 € zu. Außerdem wird dem Rückbau des Steinhügels bis auf die letzte Steinreihe zugestimmt.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 11 Ö
Umsiedlung des Spargel-, Obst- und Gartenbauvereins
Hier: weiteres Vorgehen
Die Umsiedlung des Spargel- Obst- und Gartenbauvereins wurde in den letzten Jahren öfters Thematisiert. Aufstellen eines Bebauungsplans, Fortschreiben des Flächennutzungsplans aber auch im Zuge des Projekts EDEKA in der Kirrlacherstraße. Zuletzt wurde hier der aktuelle Sachstand in der Sitzung zum 27.01.2026 der öffentlichen Gemeinderatsitzung unter dem TOP für den Kaufvertrag EDEKA mitgeteilt. Da nun auch mit dem Abschluss des Kaufvertrags die Weichen zum erhalt der Nahversorgung auch abseits der zentralen Verkaufsflächen erhalten bleiben soll.
Die zu Beginn mit dem Verein vereinbarte Umsiedlung soll nun umgesetzt werden, damit auch die Dreiecksabwicklung mit den Beteiligten EDEKA, Verein und Gemeinde verwirklicht werden kann. Hierzu wurde bereits wie oben erwähnt, der Flächennutzungsplan fortgeschrieben und der Bebauungsplan in Kraft gesetzt. Der nächste Schritt wäre nun die Projektentwicklung bzw. die Baumaßnahme selbst. Hierzu gab es bereits einige Entwürfe, die auch als Grundlage der Bauleitplanung dienten. Gleichzeitig sollte damit der Bedarf des Vereins festgehalten und die zu erwarteten Kosten für das Projekt abgeschätzt werden.
Mit Fortführung des Projektes hat die Verwaltung auch wieder die Gespräche mit dem Verein aufgenommen und nochmal die Interessen ausgetauscht. Da die Anforderungen an das Vereinshaus sich nicht wesentlich geändert haben, sodass die größten Veränderungen nun gesetzlicher Natur sind, wie z.B. die Solaranlagen, Wärmepumpe, Belüftungen etc., wurde die Kostenschätzung fortgeschrieben um diese Anpassungen aber auch die Reissteigerungen einzukalkulieren. Wie in der Sitzung zu Beginn des Jahres bereits grob erwähnt, belaufen die Kosten sich nun auf ca. 1.495.500 €, siehe auch die angehängte Kostenschätzung im Vorfeld des Projektes.
Die Verwaltung würde nun beginnen ein passendes Projektteam zu suchen und mit den Angebotseinholung der Planer und Fachplaner anfangen. Da jedoch die ursprünglichen Entwurfsplanungen bereits einen sehr fortgeschrittenen Planungsstand haben, plant die Verwaltung diese mit den noch fehlenden notwendigen Ergänzungen zur Bauantragsreife zu bringen und die Genehmigungsdauer für die erwähnten Planersuche, dann nur noch für Leistungsphasen 5-9 der HOAI, zu nutzen. Das würde der Gemeinde nicht nur viel Zeit ersparen, sondern nach Abzug der Zeichnerstunden für die Anpassungen der Entwurfspläne von den Leistungsphase 1-4, auch noch über 20.000 € bereits zu Beginn des Projektes einsparen. Die Leistungsphasen 1-4 stellen, nach der Idealaufteilung der HOAI für den Ablauf eines Bauprojektes, die Entwurfs- und Genehmigungsphase dar. Leistungsphase 5 – 9 sind dann der eigentliche Bau und umfassen von der Werksplanung, über Ausschreibung bis zur Bauleitplanung die eigentliche Bauabwicklung.
ANLAGE
1 Grobkostenrahmen im Vorfeld der Maßnahme.xlsx
2 Entwurf Spargelvereinshaus.pdf
3 FNP 4. Änderung - SPOGA - Gesamtdokument.docx
4 Lastenheft des Spargel-, Obst- und Gartenbauverein
BESCHLUSSVORSCHLAG
1. Der Gemeinderat beschließt die bekannte Entwurfsplanung und beauftragt die Verwaltung mit der Fertigstellung der Baugenehmigung.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Einholung der notwendigen Objekt- und Fachplanung für das Vorhaben „Vereinshaus für den Spargel-, Obst- und Gartenbauverein für die Leistungsphase 5 bis 9 gemäß der geltenden Fassung der HOAI.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 12 Ö
Kaufvertrag Kirrlacher Str. 33 – Neubau Edeka
In der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2026 wurde beschlossen, dass der Kaufvertrag mit der Edeka Grundstücksverwaltungsgesellschaft grundsätzlich zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen kann.
Da der Baubeginn für den geplanten Neubau Edeka jedoch erst erfolgen kann, nachdem die vorgesehenen Maßnahmen zugunsten des Spargel-, Obst- und Gartenbauverein umgesetzt worden sind (z.B. Auflösung alter Pachtvertrag, Schließung neuer Pachtvertrag), ist der Abschluss des Vertrags an entsprechende ergänzende Bedingungen zu knüpfen.
In den vorliegenden und überarbeiteten Vertragsentwurf ist daher die Aufnahme zweier
zeitlicher Regelungen vorgesehen:
Zum einen wurde festgelegt, dass der Bauantrag für das neue Vereinsheim des Spargel-, Obst- und Gartenbauverein bis zum 30.12.2026 einzureichen ist. Zum anderen ist vorgesehen, dass bis zum 30.05.2026 zumindest ein erster Entwurf zum Abschluss eines neuen Erbbaurechtsvertrags zwischen der Gemeinde St. Leon-Rot und dem Spargel- und Obstbauverein St. Leon e.V. vorliegen soll. Mit der Erstellung eines ersten Entwurfes wurde der Notar bereits beauftragt, so dass wir hier auf zeitnahe Zuarbeit angewiesen sind.
Voraussetzung für den Verkauf des Grundstücks ist die rechtmäßige Auflösung des bestehenden Pachtvertrages mit dem Spargel-, Obst- und Gartenbauverein. Hierfür ist ein rechtsgültiger Beschluss des Spargel-, Obst- und Gartenbauverein notwendig, der durch das Hauptamt eingeholt wird.
ANLAGE
1 Aufschiebend bedingter Kaufvertrag_NEU
2 Übersichtsplan
3 Auszug aus dem Liegenschaftskataster
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den als Anhang beigefügten Vertrag, für den Neubau Edeka, mit der Firma EDEKA Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH zu schließen.
Ebenfalls müssen die im Vertrag genannten Voraussetzungen erfolgt sein:
- Einrichtung des Bauantrags für das neue Heim des Spargel-, Obst- und Gartenbauvereins bis zum 31.12.2026
- ein erster Entwurf zum Abschluss eines neuen Erbbaurechtsvertrags zwischen der Gemeinde St. Leon-Rot und dem Spargel- und Obstbauverein St. Leon e.V bis zum 30.05.2026.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 13 Ö
Beschaffung mobiler Zufahrtssperren zur Sicherung von Veranstaltungen
Im Rahmen der sicherheitsrechtlichen Bewertung städtischer Veranstaltungen ist festzustellen, dass sich die Gefährdungslage im öffentlichen Raum in den vergangenen Jahren verändert hat. Bundesweit kam es wiederholt zu sogenannten Überfahrtaten, bei denen Fahrzeuge gezielt oder zumindest fahrlässig in Menschenansammlungen gelenkt wurden. Solche Ereignisse betreffen insbesondere Veranstaltungen mit hoher Besucherfrequenz und offenen Zugangsbereichen. Für die Gemeinde St. Leon-Rot ergibt sich daraus die Verpflichtung geeignete technische Schutzmaßnahmen zu prüfen.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Gemeinde St. Leon-Rot die Anschaffung mobiler Zufahrtssperren, um bei Veranstaltungen mit erhöhtem Personenaufkommen eine wirksame, dem Stand der Technik entsprechende Absicherung gegen Überfahrtaten zu gewährleisten. Ziel ist es, das Risiko eines Schadensereignisses signifikant zu reduzieren.
Hierfür wurden im Zuge einer Markterkundung verschiedene am Markt verfügbare Systeme anhand der veröffentlichten technischen Datenblätter verglichen. Als maßgebliches fachliches Vergleichskriterium wurde die sogenannte „Eindringtiefe“ herangezogen. Die Eindringtiefe beschreibt den Weg, den ein anprallendes Fahrzeug nach Kollision mit der Sperre noch zurücklegt und definiert damit unmittelbar die erforderliche Sicherheitszone hinter dem System. Gerade bei innerstädtischen Veranstaltungsflächen, bei denen sich unmittelbar hinter der Sperre Besucher aufhalten, ist eine möglichst geringe Eindringtiefe entscheidend.
Vor diesem Hintergrund wurden mobile Zufahrtssperren verschiedener Hersteller geprüft. Auf Grundlage der technischen Bewertung sowie der vorliegenden Angebotsunterlagen wird die Beschaffung der Systeme ARMIS ONE und ARMIS GO vorgeschlagen. Nach derzeitigem Stand erfüllen ausschließlich diese Systeme die definierten sicherheitstechnischen Anforderungen.
Für die Beschaffung liegt ein Angebot der „Consel Group AG“ vor. Im Rahmen einer Sammelbestellung mit weiteren Kommunen wird ein erhöhter Nachlass gewährt. Für die 5 Sperrmodule von ARMIS ONE sowie die zugehörigen Komponenten (Spezial-Schwerlastpaletten, Markierstreifen, Antirutschbeschichtung) beträgt der Rabatt 28 %, für 7 Sperrmodule von ARMIS GO 40 %. Zusätzlich wird auf die Zwischensumme der Sperrsysteme ein weiterer Nachlass von 5 % eingeräumt. Unter Berücksichtigung dieser Konditionen ergibt sich eine Nettogesamtsumme von 121.649,15 €. Die Bruttosumme beträgt 144.762,49 €. Damit liegt die Beschaffung unter dem vorgesehenen Kostenrahmen von 150.000 €.
Nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 4 Nr. 14 der Unterschwellenvergabeverordnung ist in diesem Fall die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nur eines Unternehmens zulässig.
Ein Kommune im Sprengel hat bereits die Anschaffung von ARMIS ONE und ARMIS GO über den Gemeinderat beschließen lassen.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Auf Grundlage des vorliegenden Sammelangebots der Firma Consel Group AG erhält diese den Auftrag zur Lieferung mobiler Zufahrtssperren (5 Sperrmodule von ARMIS ONE und 7 Sperrmodule von ARMIS GO) zur Absicherung von Veranstaltungen zur Auftragssumme von 144.762,49 € brutto.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 14 Ö
Erstellung eines Löschwasserkonzepts
Nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 Feuerwehrgesetz BW hat die Gemeinde für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklung entsprechenden Feuerlöschmitteln zu sorgen. Der Kommentar von Hildinger/Rosenauer zum Feuerwehrgesetz BW führt diese Verpflichtung weiter aus. Danach wird das Löschwasser in der Regel aus dem örtlichen Wasserversorgungsnetz über Hydranten entnommen. Wo eine öffentliche Wasserversorgung fehlt oder über sie die notwendige Löschwassermenge nicht bereitgestellt werden kann und andere Quellen (z.B. Gewässer) nicht vorhanden sind, müssen Löschwasserteiche, Löschwasserbrunnen oder unterirdische Löschwasserbehälter errichtet werden.
Warum ein Löschwasserkonzept?
Ziel eines Löschwasserkonzepts ist es, die bestehenden Löschwasserverhältnisse im Hinblick auf das Löschwasserdargebot über das Trinkwasserrohrnetz bzw. über bestehende Hydranten, das Löschwasserdargebot aus bestehenden dezentralen Löschwasseranlagen und den Löschwasserbedarf nach baulicher Nutzung zu untersuchen und auf dieser Grundlage zu überprüfen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Löschwasserversorgung gesichert ist. Darüber hinaus werden Möglichkeiten geprüft die Löschwasserversorgung zu optimieren.
Die Bereitstellung von Löschwasser für den Grundschutz ist Aufgabe der jeweiligen Gemeinde/Stadt. Als verantwortlicher Träger des Brandschutzes ist sie angehalten, alle Löschwasserbereitstellungen zu regeln – auch für den Fall, dass die Möglichkeiten des Trinkwasserrohrnetzes überschritten werden.
Das heißt nicht, dass die Gemeinde/Städte verpflichtet sind, jeder nur denkbaren Brandgefahr mit einer ausreichenden Löschwasserversorgung zu begegnen. Die Gemeinden/Städte sind im Allgemeinen lediglich angehalten, Vorsorge für das ortsübliche Brandrisiko zu schaffen.
Überdies können die Eigentümer von Grundstücken mit erhöhter Brandgefahr von der Gemeinde/Stadt verpflichtet werden, eigene Löschwasseranlagen zu errichten und zu unterhalten (Objektschutz).
Grundsätzlich ist zwischen Grundschutz und Objektschutz zu unterscheiden. Unter Grundschutz versteht man die Bereitstellung von Löschwasser, um den Brandschutz für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- und Personenrisiko zu gewährleisten. Objektschutz ist der über den Grundschutz hinausgehende, objektbezogene Brandschutz für Objekte mit erhöhtem Brandrisiko und für Objekte mit erhöhtem Personenrisiko.
Die Gemeinden/Städte bzw. Wasserversorgungsunternehmen sind verpflichtet, den Grundschutz vorzuhalten. Dieser lässt sich z.B. vom Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan ableiten. Für Objekte mit erhöhter Brandgefahr wird in der Regel der Objektträger verantwortlich gemacht. Er muss für seinen eigenen Objektschutz sorgen.
Die Firma RBSwave soll den Auftrag von der Gemeinde St. Leon-Rot zur Erstellung eines Löschwasserkonzepts erhalten. Sie hat in vielen Städten/Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis Rohrnetzanalysen, Rohrnetzberechnungen sowie Löschwasserkonzepte durchgeführt. Die Nachfragen bei einzelnen Städten/Gemeinden zur Firma RBSwave waren durchweg positiv. Im Vorfeld fanden mit der Firma RBSwave und den beteiligten Akteuren der Gemeinde St. Leon-Rot zwei Besprechungstermine statt, wo die letzten Details zum Thema Löschwasserkonzept geklärt werden konnten.
Leistungsbild der Firma RBSwave für ein Löschwasserkonzept für die Gemeinde St. Leon-Rot
Allgemein:
Ausfertigung eines detaillierten Untersuchungsberichts inklusive Planbeilagen in Papierform und in digitalem Format. Einmalige Vorstellung des Löschwasserkonzepts.
Ermittlung des Löschwasserbedarfs:
Ermittlung der baulichen Nutzung nach § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Abstimmung mit der Verwaltung und der Feuerwehr. Ermittlung des Löschwasserbedarfs (Grundschutz von 48 m3/h, 96 m3/h und 192 m3/h) in Abhängigkeit von der jeweiligen baulichen Nutzung (anhand von Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen) sowie in Abstimmung mit der Verwaltung und der Feuerwehr. Erstellung der Löschwasserbedarfspläne in einem geeigneten Maßstab. Das Pauschalhonorar für diesen Projektschritt beträgt 14.200 € netto.
Ermittlung des Löschwasserdargebots:
Übernahme der messtechnisch ermittelten Löschwassermengen für jeden Hydranten im Trinkwasserrohrnetz. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat bereits einen großen Teil der Hydranten im Tagesspitzenfall messtechnisch überprüft. Für die Hydranten, für die noch keine Messergebnisse vorliegen, werden Annahmen getroffen. Farbliche Festlegung der maximal möglichen Löschwasserentnahmemengen an jedem Hydranten im Trinkwasserrohrnetz. Bestimmung der maximal möglichen dezentralen Löschwasserentnahmemengen (z.B. über Saugstellen an den Gewässern). Erstellung der Löschwasserpläne mit maximal möglichen Löschwasserentnahmemengen an jedem einzelnen Hydranten bzw. an zwei nahegelegenen Hydranten im Trinkwasserrohrnetz sowie aus den dezentralen Löschwasseranlagen in einem geeigneten Maßstab. Das rabattierte Pauschalhonorar für diesen Projektschritt beträgt 6.272 € netto.
Löschwasserbilanz und Optimierungsvorschläge für die Löschwasserversorgung:
Vergleich des ermittelten Löschwasserdargebots mit dem ermittelten Löschwasserbedarf und Erstellung einer Löschwasserbilanz. Optimierungsvorschläge für die Löschwasserversorgung durch Maßnahmen im Wasserversorgungssystem und durch dezentrale Löschwasseranlagen. Erstellung der Löschwasserbilanzpläne mit vorgesehenen Maßnahmen in einem geeigneten Maßstab. Das Pauschalhonorar für diesen Projektschritt beträgt 4.700 € netto.
Die Gesamtkosten zur Erstellung eines Löschwasserkonzeptes durch die Fa. RBSwave betragen 29.954,68 € brutto.
Im Haushalt 2026 wurden Mittel für die Erstellung eines Löschwasserkonzepts veranschlagt. Der Auftrag soll nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung des Haushalts erteilt werden.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Löschwasserkonzept durch die Firma RBSwave zu einem Gesamtpreis in Höhe von 29.954,68 € brutto erstellen zu lassen. Die Auftragserteilung erfolgt nach Vollzugsfähigkeit des Haushalts.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 15 Ö
Antrag von Gemeinderätin Gertrud Wiegand am 24.02.2026
hier: Förmliche Annahme des Antrags, Abfrage des erforderlichen Quorums
Gemeinderätin Gertrud Wiegand hat in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2026 unter TOP 17 Anfragen den als Anlage beigefügten Antrag zum Thema Kramer-Mühle gestellt.
Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen. Diese Regelung findet sich auch in § 13 der Geschäftsordnung des Gemeinderats.
Aus den Kommentierungen zu § 34 GemO geht hervor, dass jedoch auch ein einzelnes Mitglied des Gemeinderats in einer Sitzung den Antrag stellen kann, ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung eine der nächsten Sitzungen des Gemeinderats zu setzen. In diesem Fall soll der Bürgermeister abfragen, ob dem Antrag weitere Gemeinderäte beitreten und dadurch das erforderliche Quorum erreicht wird.
Sollte das Quorum erreicht werden, wird der Antrag in einer der nächsten Sitzungen inhaltlich behandelt. Hierfür müssten dem Antrag mindestens 3 weitere Gemeinderäte beitreten.
ANLAGE
1 260224 Antrag GRin Wiegand
BESCHLUSSVORSCHLAG
Bürgermeister Dr. Eger fragt ab, ob dem Antrag von Gemeinderätin Gertrud Wiegand weitere Gemeinderäte beitreten möchten.
TAGESORDNUNGSPUNKT: 16 Ö
Verschiedenes
TAGESORDNUNGSPUNKT: 17 Ö
Anfragen

