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Vorsicht bei digitalen Pflegeanträgen

Immer mehr private Online-Anbieter werben damit, einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads zu stellen. Doch dahinter stecken meist wirtschaftliche...
Anträge auf PflegegradFoto: VdK

Immer mehr private Online-Anbieter werben damit, einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads zu stellen. Doch dahinter stecken meist wirtschaftliche Interessen. Die Verbraucherzentrale hat wegen Irreführung geklagt.

Unbemerkt Abo für „Pflegebox“ abgeschlossen

Wenn jemand pflegebedürftig wird, muss es oft schnell gehen. Da wäre es gut, wenn man mit ein paar Mausklicks den Pflegegrad beantragen könnte. Genau das versprechen einige Webseiten im Internet. Doch was auf den ersten Blick wie Unterstützung klingt, ist oft vielmehr der Versuch, den Pflegebedürftigen Hilfsmittel aufzudrängen, die die Pflegekassen kostenfrei gewähren.

Das Geschäftsmodell dieser dubiosen Anbieter ist einfach: Mit der Beantragung eines Pflegegrads über deren Webseiten erklärt sich der Antragsteller oder die Antragstellerin – oft unbemerkt – auch mit der monatlichen Zusendung einer „Pflegebox“ einverstanden.

Diese enthält in der Regel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Masken. Eine Abfrage beim Antragstellenden, ob diese Materialien oder vielleicht andere Hilfsmittel benötigt werden, findet nicht statt. Die Kosten für die monatlich zugesandte Box lässt sich der Anbieter von der Pflegeversicherung pauschal erstatten und verdient daran. Denn die Pflegekasse zahlt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel, der Wert der zugesandten Pflegebox ist wesentlich geringer.

Rechtliche Grauzone

Die Antragstellenden sind oft überrascht, wenn sie diese Box erhalten, denn sie haben sie nicht bewusst bestellt und zum Teil auch keine Verwendung für die gelieferten Hilfsmittel. Vielen ist nicht bekannt, dass Versicherten mit einem Pflegegrad 42 Euro monatlich zur Verfügung stehen, um tatsächlich benötigte Pflegehilfsmittel selbst kaufen zu können. Die Kosten werden von der Pflegekasse gegen Einreichung der Zahlungsbelege erstattet.

Das Geschäftsgebaren dieser Anbieter bewegt sich teilweise in einer rechtlichen Grauzone. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat unlängst gegen einen dieser Anbieter geklagt, der auf seiner Webseite in seinem Logo die Farben Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge verwendet. Damit erweckt er den Eindruck, es handle sich um eine staatliche Institution.

Ihr Sozialverband VdK Philippsburg

Erscheinung
Stadtanzeiger Philippsburg
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Ausgabe 16/2026
von Sozialverband Vdk
16.04.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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