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Vorsicht: Privat bezahlen bei IGeL-Leistungen

Patientinnen und Patienten, die beim Arztbesuch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen, müssen diese selbst bezahlen. Denn diese...

Patientinnen und Patienten, die beim Arztbesuch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen, müssen diese selbst bezahlen. Denn diese Behandlungen und Untersuchungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob eine medizinische Leistung in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen aufgenommen wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss.

Die VdK-Patientenberatung in Stuttgart informiert rund um gesundheitsrechtliche, medizinische oder psychosoziale Fragen. In ihrem VdK-Podcast „Reingehört“ widmen sie sich auch dem Thema IGeL-Leistungen – alle Episoden stehen zum Reinhören bei bekannten Streamingdiensten sowie unter www.vdk-bw.de/medien/podcast zur Verfügung.

Erscheinung
Gemeinderundschau Mühlhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 34/2025
von Sozialverband VdK
19.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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