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Vorsicht: Privat bezahlen bei IGeL-Leistungen

Patientinnen und Patienten, die beim Arztbesuch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen, müssen diese selbst bezahlen. Denn diese...

Patientinnen und Patienten, die beim Arztbesuch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen, müssen diese selbst bezahlen. Denn diese Behandlungen und Untersuchungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob eine medizinische Leistung in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen aufgenommen wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss.

Die VdK-Patientenberatung in Stuttgart informiert rund um gesundheitsrechtliche, medizinische oder psychosoziale Fragen. In ihrem VdK-Podcast „Reingehört“ widmen sie sich auch dem Thema IGeL-Leistungen – alle Episoden stehen zum Reinhören bei bekannten Streamingdiensten sowie unter

www.vdk-bw.de/medien/podcast zur Verfügung.

Sozialalverband VdK ist für Sie da!

Der Sozialverband VdK setzt sich mit über 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de.


Hier werden wir für Sie tätig:

  1. Deutsche Rentenversicherung
  2. Krankenkassen
  3. Pflegekassen
  4. Versorgungsverwaltung
  5. Integrationsämter
  6. Berufsgenossenschaften
  7. Sozialgerichte
  8. Sozialämter
  9. Agentur für Arbeit

Jedes Mitglied des Sozialverbands VdK hat Anspruch auf Schutz in sozialrechtlichen Angelegenheiten.

VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg
Johannesstraße 22
70176 Stuttgart

Telefon: 0711 619 56-0
Fax: 0711 619 56-99

srg-stuttgart@vdk.de

Sozialrechtliche Beratung nach Terminvereinbarung.

Neue Sprechtage in

Ditzingen, Münchinger Straße 21

Leonberg, Leonberger Rathaus

Terminvereinbarung unter 0711/6195644 oder per E-Mail a.morina@vdk.de

Mitgliedschaft: Für nur € 84,00 im Jahr kann jeder Mitglied im Sozialverband VdK werden. (Für Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder* die Hälfte.)* bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Erscheinung
Gerlinger Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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