Das „Glücksplan“-Abonnement ist in Deutschland als Abofalle bekannt und wird von der luxemburgischen Firma m.c.s. Member Concept Service AG betrieben. Seien Sie besonders vorsichtig bei Angeboten, die über Telefonanrufe, Gewinnspiel-Lose in Zeitschriften oder ähnlichen Methoden an Sie herangetragen werden. Oftmals handelt es sich dabei um Versuche, Sie in kostenpflichtige Abonnements zu locken. Geben Sie grundsätzlich keine Daten preis und prüfen Sie Angebote stets kritisch. Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Kündigung von etwaig abgeschlossenen Verträgen haben, oder bereits unberechtigte Abbuchungen festgestellt haben, können Sie sich jederzeit an folgende Stellen wenden: Abo-Hilfe.de: Bietet Unterstützung bei der Kündigung und Rückforderung von Zahlungen; Verbraucherdienst e. V.: Hilft mit rechtlicher Beratung und Unterstützung bei Abofallen; Verbraucherzentrale: Berät zu rechtlichen Schritten und hilft bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen die Mindestvertragslaufzeit sechs Monate beträgt, mit automatischer Verlängerung um drei Monate bei Nichtkündigung. Handeln Sie daher zügig, sobald ein Missbrauchsfall vorliegt.
Bitte kontrollieren Sie explizit Ihre Kontoauszüge, sofern die Unsicherheit besteht, dass Verträge abgeschlossen worden sind. In der Regel erfolgt die Abbuchung über die PPS Perfunctio Payment Service GmbH. Falls Abbuchungen erfolgt sind, kontaktieren Sie Ihre Kreissparkasse/Volksbank (Kreditinstitut).