Vollmacht, Betreuung, Ehegattenvertretungsrecht und Patientenverfügung
Bei schwerer Erkrankung, nach einem Unfall oder bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. Eine rechtzeitige und gute Vorsorge gibt allen Beteiligten Handlungssicherheit. Die Betreuungsbehörde Ludwigsburg informiert über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Ehegattenvertretungsrecht, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung. Sie stellt Formales und Formulierungen beispielhaft vor und beschreibt deren Handhabung. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Betreuungsbehörde im Landratsamt Ludwigsburg
und der TIB Sozialberatung Ludwigsburg e.V.
Mittwoch, 25.09.2024
von 18:00 bis 19:30 Uhr
Keine Anmeldung erforderlich; kostenlos.
Rückfragen möglich bei Marcus Koestler, 0711 8367 3215, Marcus.Koestler@korntal-muenchingen.de.