140 Besucherinnen und Besucher konnte der Vorsitzende des VdK Ortsverbandes Grötzingen, Hans Dehnicke, zu einer Informationsveranstaltung am 26. Oktober über das Thema Vorsorgen durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung begrüßen, darunter die Mitglieder der AWO Grötzingen und des Vereins „Mobil mit Behinderung“. Zusammen kämpfen diese drei Organisationen für Barrierefreiheit und Inklusion in Grötzingen. Zwischenzeitlich kooperieren die drei Vereine auch bei ihren Freizeitangeboten.
Hans Dehnicke kündigte für 2025 weitere Aktionstage zu den Themen Schlaganfall und Schwerbehinderung an. „Wir lotsen Sie durch die Fallstricke des Sozialrechts, unterstützen Sie bei Anträgen und, wenn es Probleme gibt, stehen unsere Juristen bereit, Sie zu unterstützen und zu vertreten“ so seine Beschreibung der Aufgaben des VdK.
Als Referentin konnte Hans Dehnicke Rechtsanwältin Katrin Henß aus Durlach begrüßen. „Ein Augenblick kann alles ändern!“ Vorsorge sollte für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit sein, zum Beispiel die Absicherung für den Krankheitsfall oder die finanzielle Vorsorge für das Alter. Zu einem selbstbestimmten Leben gehöre auch eine rechtzeitige Vorbereitung auf einen möglichen Zeitpunkt, an dem wir in unserer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Dieser Zeitpunkt trifft oft unerwartet ein, zum Beispiel nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung, so die Referentin.
In manchen Situationen sei es dann nicht mehr möglich, bezüglich Betreuungsperson oder -art, eine Wahl zu treffen oder eine Vertretungsbefugnis für Freunde oder Verwandte auszustellen, die die Interessen des VdK wahrnehmen sollen. Wenn keine eigenen Entscheidungen mehr getroffen werden können, werden andere Menschen beispielsweise über die Unterbringung und Versorgung bestimmen müssen. Diese haben unter Umständen keine Kenntnisse von unseren persönlichen Wünschen und Eigenheiten. Um für eine solche Situation vorzusorgen, können Wünsche rechtzeitig schriftlich fixiert werden: z. B. für die Vermögensverwaltung, die Pflege, den Umzug in eine betreuende Einrichtung bzw. für die lebensverlängernden Maßnahmen oder die Organspende. Damit die schriftliche Festlegung auch im „Fall der Fälle“ Berücksichtigung findet, gelten bestimmte Regeln. Henß erläuterte dann, was bei Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu beachten ist, um für den Fall der Fälle vorgesorgt zu haben. (hd/red)
Der VdK Grötzingen unterstützt Sie gerne bei allen Fragen des Sozialrechts.
(Kontakt: ov-karlsruhe-groetzingen@vdk.de oder 0721462886).