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Vorsorgevollmacht – Betreuungs- und Patientenverfügung – Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange man gesund ist

Jeder Mensch kann vorübergehend oder auf Dauer die Fähigkeit verlieren, seinen eigenen Willen zu äußern, Entscheidungen zu treffen und Geschäfte abzuschließen....

Jeder Mensch kann vorübergehend oder auf Dauer die Fähigkeit verlieren, seinen eigenen Willen zu äußern, Entscheidungen zu treffen und Geschäfte abzuschließen. Ein Unfall, ein Herzinfarkt, eine Operation oder Krankheiten können jeden unerwartet treffen. Doch es spielt keine Rolle, aus welchen Gründen jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann: Wer für diesen Fall nicht vorsorgt, kann nicht damit rechnen, dass die Angehörigen automatisch für ihn entscheiden dürfen.

Ehegatten, Kinder oder andere Verwandte und Freunde dürfen dauerhaft nur für den Betroffenen handeln, wenn sie eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis vorweisen können.

In den letzten Jahren musste zunehmend beobachtet werden, dass vielfach intakte Familien sich gerichtlichen Betreuungsverfahren gerade deshalb unterziehen mussten, weil entsprechende Vorsorgemaßnahmen versäumt worden waren.

Der Betreuungsverein Neckar-Odenwald-Kreis e.V. informiert unter Leitung von Frau Heike Friedel über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten, die Inhalte, Formulierungen und Aufbewahrung der Schriftstücke.

Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 9.7.2025 um 19.00 Uhr im ökumenischen Zentrum in Mosbach-Neckarelz. Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Ausgabe 26/2025
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