Aus den Rathäusern

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange man gesund ist Jeder Mensch kann vorübergehend oder auf Dauer die Fähigkeit verlieren, seinen eigenen Willen...

Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange man gesund ist

Jeder Mensch kann vorübergehend oder auf Dauer die Fähigkeit verlieren, seinen eigenen Willen zu äußern, Entscheidungen zu treffen und Geschäfte abzuschließen. Ein Unfall, ein Herzinfarkt, eine Operation oder Krankheiten können jeden unerwartet treffen. Doch es spielt keine Rolle, aus welchen Gründen jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann: Wer für diesen Fall nicht vorsorgt, kann nicht damit rechnen, dass die Angehörigen automatisch für ihn entscheiden dürfen.

Ehegatten, Kinder oder andere Verwandte und Freunde dürfen dauerhaft nur für den Betroffenen handeln, wenn sie eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis vorweisen können.

In den letzten Jahren musste zunehmend beobachtet werden, dass vielfach intakte Familien sich gerichtlichen Betreuungsverfahren gerade deshalb unterziehen mussten, weil entsprechende Vorsorgemaßnahmen versäumt worden waren.

Der Betreuungsverein Neckar-Odenwald-Kreis e. V. informiert unter Leitung von Frau Ingrid Kraft über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten, die Inhalte, Formulierungen und Aufbewahrung der Schriftstücke.

Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, dem 16.10.2024 um 10 Uhr im Bürgersaal der Gemeinde Neunkirchen, Hauptstr. 60.

Um Anmeldung wird gebeten unter der Telefonnummer 06261 842523 oder per E-Mail: betreuungsverein@neckar-odenwald-kreis.de

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Erscheinung
Kleiner Odenwald – aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024
von Gemeinde Neunkirchen
04.10.2024
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