Aus den Rathäusern

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung als Thema für die jüngere Generation

Ein Donnerstag Mitte Oktober in der Mensa des Schulzentrums in Stutensee-Blankenloch. Gleich zu Beginn stellte Petra Schaab klar: „Ich habe noch nie...
17. Oktober: in der Mensa des Schulzentrums in Stutensee-Blankenloch.
17. Oktober: in der Mensa des Schulzentrums in Stutensee-Blankenloch.Foto: Stadt Stutensee (Michaela Ernst)

Ein Donnerstag Mitte Oktober in der Mensa des Schulzentrums in Stutensee-Blankenloch. Gleich zu Beginn stellte Petra Schaab klar: „Ich habe noch nie einen Vortrag über dieses Thema gehalten, bei dem die Altersgrenze so niedrig war wie heute!“ Von den gut 50 Teilnehmenden kam die Hälfte aus der Gruppe der Schülerinnen und Schüler. Das Thema: Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich das selbst nicht kann? Welche Vorsorge kann ich treffen? Wo sind die Grenzen einer Vollmacht und was lässt sich darin klären?

Regelmäßig bieten etwa Pflegestützpunkt und Sozialstation Vorträge und Informationen dazu an, meist für die ältere Generation – nun wollten das Thomas-Mann-Gymnasium und der SKM bewusst die junge Generation ansprechen. Mit SKM ist der SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste im Landkreis Karlsruhe e.V. mit Sitz in Forst gemeint. Petra Schaab ist die Geschäftsführerin, sie hielt am Abend des 17. Oktober den Vortrag an der Gymnasiumstraße. Der Eintritt war frei.

Schaab erklärte die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. An Eltern gerichtet sagte sie, für Kinder, die 18 sind und älter, könnten sie nicht mehr entscheiden. Das sei weder allen Kindern noch selten genug Erwachsenen klar. Auch seien Ehepartner nicht ohne Weiteres gegenseitig „vertretungsberechtigt“. Umso wichtiger sei es, so Schaab, sich frühzeitig mit den Regelungen auseinanderzusetzen.

Die Referentin zeigte eine Muster-Vorlage und ging mit den Teilnehmenden Aspekte und Themen durch. Es ging um Fragen wie: Gilt die deutsche Vorsorgevollmacht auch im Ausland? Wann brauche ich eine beglaubigte Vollmacht? Wann erlischt eine Vollmacht?

Sprechstunde, jeden 2. Dienstag im Monat

Über den Sozialen Dienst im Rathaus in Stutensee-Blankenloch können Termine für kostenlose Beratungen vereinbart werden. Telefon: 0721 / 936-71680, Marion Groß und Andrea Wedler.

Erscheinung
Stutensee Woche – Amtsblatt der Großen Kreisstadt Stutensee
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024
von Stadtverwaltung Stutensee
07.11.2024
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