Ob durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, es kann jederzeit passieren, dass man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung kann man rechtzeitig für den Notfall vorsorgen und eine Vertrauensperson festlegen, die für einen entscheidet und die Angelegenheiten regelt, wenn man dies selbst nicht mehr tun kann.
In einer Patientenverfügung legt man selbst fest, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt bzw. nicht durchgeführt werden sollen. So stellt man sicher, dass der eigene Wille auch dann umgesetzt wird, wenn man diesen nicht mehr eigenständig äußern kann.
Fragen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beantwortet der Notar Dr. André Resch in seinem Vortrag mit Austausch am 2. April um 18 Uhr im Veranstaltungssaal des Kraichgauheims in Mingolsheim. Die Teilnahme am Vortrag ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. (ab/red)