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Vortrag: Streit vermeiden – Testamente richtig abfassen

Wenn plötzlich jemand aus dem Leben gerissen wird, hat er häufig noch nicht für diesen Fall vorgesorgt. Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein....
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Das Erbrecht bietet den Rahmen - eigene Vorstellungen müssen jedoch durch ein Testament festgelegt werden. Zu früh ist besser als garnicht.Foto: annazuc @ pixabay

Wenn plötzlich jemand aus dem Leben gerissen wird, hat er häufig noch nicht für diesen Fall vorgesorgt. Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies kann im Erbfall zu Streit und Blockaden führen. Mit einem Testament kann dem vorgebeugt werden: die erbschaftssteuerlichen Möglichkeiten können ausgeschöpft und Personen, die ein gesetzliches Erbrecht hätten, enterbt oder auf ihr Pflichtteilsrecht verwiesen werden. Bei Testamenten von Ehegatten muss darauf geachtet werden, wie und in welchem Umfang der überlebende Ehegatte das gemeinschaftliche Testament abändern darf.
In vielen Fällen ist besonderer Wert auf die Formulierung zu legen, da es sonst nach dem Tod des Erblassers ein „böses Erwachen“ geben kann.
Frau Rechtsanwältin Isabel Hutter-Vortisch, Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V., informiert über die mit dem Testament, dem Pflichtteilsrecht und der Erbschaftsteuer zusammenhängenden Fragen.

Termin: Mittwoch, 20. August 2025, 17 Uhr bis ca. 18:30 Uhr

Ort: Nebensaal Alte Linde, Wilhelmstraße 74, 75323 Bad Wildbad

Der Vortrag ist kostenlos, wir bitten um Anmeldung, T.: 07085 92 44 018 oder vorstand@seniorenrat-oberes-enztal.de

Erscheinung
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Ausgabe 32/2025
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