Vorsorgevollmacht – Betreuungsvollmacht – Patientenverfügung?
Meist herrscht Verwirrung bei den Begriffen: Ist eine Vorsorgevollmacht gleichzeitig eine Betreuungsvollmacht?
Und was ist die Patientenverfügung?
Bekomme ich z. B. im Krankenhaus nicht sowieso ärztliche Auskunft über meine Ehefrau/-mann? Wer kann über mich bestimmen, wenn ich mich nicht mehr äußern kann?
Reicht es, wenn ich diese Vollmachten im Alter mache oder sollte ich sie bereits in jungen Jahren machen? Muss ich die Vollmachten bei einem Notar machen oder kann ich sie einfach zu Hause niederschreiben? Fragen über Fragen … Dietmar Geiger, Notar i. R. klärt uns auf über diese wichtigen Themen.