Soziales

Vortrag Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung am 20. Mai im Generationenhaus

Der Seniorenrat der Stadt Bruchsal hatte zu einem Vortrag mit Dr. Tanja Kistner eingeladen und konnte am 20. Mai zahlreiche Interessierte begrüßen. Mit...

Der Seniorenrat der Stadt Bruchsal hatte zu einem Vortrag mit Dr. Tanja Kistner eingeladen und konnte am 20. Mai zahlreiche Interessierte begrüßen. Mit der Vorsorgevollmacht regelt man rechtzeitig, welche Vertrauensperson Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Man muss angeben, welche Bereiche (zum Beispiel finanzielle, medizinische oder rechtliche Angelegenheiten) geregelt werden dürfen. Gibt man mehrere Personen an, muss man genau festlegen, ob diese einzeln oder nur zusammen als Gruppe entscheiden dürfen.

Angenehm für die Interessierten war es, dass man gleich Fragen an Dr. Kistner stellen durfte. So kam es dazu, dass der Unterschied zur notariellen Vollmacht und die amtliche Unterschriftsbeglaubigung direkt angesprochen wurden. Auch die Bankvollmacht kam zur Sprache. Für Eheleute gibt es seit dem 1. Januar 2023 ein spezielles Ehegattennotvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Das digitale Vermächtnis mit den entsprechenden Zugangsdaten sollte nicht vergessen werden.

Bei der Patientenverfügung legt man fest, welche medizinischen Maßnahmen man haben möchte oder ablehnt, wenn man sich in einem irreversiblen komaähnlichen Zustand befindet und sich nicht mehr äußern kann. Es reicht nicht aus, wenn man angibt, dass man lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt. Von Zeit zu Zeit sollte man überprüfen, ob man seine Meinung geändert hat. Möglicherweise führen weitere Informationen über medizinische Möglichkeiten zu einer neuen Entscheidung. Gibt es keine Patientenverfügung, ist der Arzt/die Ärztin immer verpflichtet, das Leben zu erhalten.

Zum Schluss machte Volker Falkenstein, Stadt Bruchsal, noch auf die Notfalldosen aufmerksam, die derzeit vom Seniorenrat neu beschafft werden. In der Notfalldose befinden sich unter anderem wichtige Informationen über den Gesundheitszustand und Medikamente für den Fall, dass man selbst keine Auskunft geben kann. Die Notfalldose befindet sich üblicherweise immer im Kühlschrank und wird deshalb vom Rettungsdienst sofort gefunden.

Erscheinung
Amtsblatt Bruchsal
Ausgabe 22/2025
von Seniorenrat Bruchsal
30.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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