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Vorübergehender Annahmestopp von „Grundsteuer-Gutachten“

Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen gilt bei dem gemeinsamen Gutachterausschuss Landkreis Esslingen vorerst ein Annahmestopp zu Grundsteuer-Gutachten,...

Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen gilt bei dem gemeinsamen Gutachterausschuss Landkreis Esslingen vorerst ein Annahmestopp zu Grundsteuer-Gutachten, denn bereits jetzt ist mit einer Bearbeitungszeit von 19 Monaten zu rechnen.

Neben dem zuständigen Gutachterausschuss sind auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Grundstücken oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige die für die Wertermittlung von Grundstücken befugt, Gutachten gemäß § 38 Abs. 4 L GrStG zu erstellen. Auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses (www.gutachterausschuss-lkes.de) steht ein Link mit dem Hinweis zur Verfügung, wer ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 LGrStG erstellen darf.

Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Hochdorf
03.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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