Wasserzins und Abwassergebühren - 3. Abschlagszahlung 30.09.2024
Am 30.09.2024 ist die dritte Abschlagszahlung des Wasserzinses und der Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Die Höhe des Abschlags ist auf Ihrer letzten Rechnung ersichtlich. Es ergehen keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr.
Sofern der Gemeinde eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird die dritte Abschlagszahlung zum 30.09.2024 eingezogen. Wir bitten, darum bemüht zu sein, dass die Konten entsprechende Deckung aufweisen. Die von den Banken bei Abweisung der Lastschrift mangels Deckung angesetzten Gebühren werden von der Gemeinde nicht übernommen, sondern werden den Kontoinhabern angerechnet.
Bei einer Überweisung oder Bareinzahlung ist stets das Buchungszeichen mit anzugeben.
Für Barzahler, die künftig ihre Abschläge einziehen lassen möchten, besteht die Möglichkeit auf der Internetseite www.althuette.de unter Bürgerservice das Formular für ein SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen und unterschrieben im Original an die Gemeinde Althütte zu senden.