Betreiber einer Wärmepumpe aufgepasst: Seit 23.12.2025 greift laut § 22 EnFG (Energiefinanzierungsgesetz) die finanzielle Entlastung beim Wärmestrom. Das heißt: Die staatlichen KWKG- und Offshore-Umlagen werden auf jeweils 0,00 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Die Bundesnetzagentur hält es für „gut vertretbar und sachgerecht“, die Senkung auf das gesamte Kalenderjahr 2025 rückwirkend anzuwenden. Um diese vom Gesetzgeber geschaffene Wärmepumpenprivilegierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die folgenden aus § 22 EnFG hervorgehenden Bedingungen erfüllen:
Um von der Umlagensenkung zu profitieren, müssen Sie Ihrem Lieferanten bestätigen, dass Sie diese Bedingungen erfüllen. Als Kunde des REMSTALWERKs mit Wärmepumpe erhalten Sie für Ihre Bestätigung zeitnah einen Rückantwortbogen per Post zugesandt. Zudem finden Sie das Formular künftig im Downloadbereich unserer Webseite www.remstalwerk.de
Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie uns gerne unter 07151 36971-0 an.