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Wärmepumpe: Senkung der KWKG- und Offshore-Netz-Umlagen auf Null

Betreiber einer Wärmepumpe aufgepasst: Seit 23.12.2025 greift laut § 22 EnFG (Energiefinanzierungsgesetz) die finanzielle Entlastung beim Wärmestrom....

Betreiber einer Wärmepumpe aufgepasst: Seit 23.12.2025 greift laut § 22 EnFG (Energiefinanzierungsgesetz) die finanzielle Entlastung beim Wärmestrom. Das heißt: Die staatlichen KWKG- und Offshore-Netz-Umlagen werden auf jeweils 0,00 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Die Bundesnetzagentur hält es für „gut vertretbar und sachgerecht“, die Senkung auf das gesamte Kalenderjahr 2025 rückwirkend anzuwenden. Um diese vom Gesetzgeber geschaffene Wärmepumpenprivilegierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die folgenden aus § 22 EnFG hervorgehenden Bedingungen erfüllen:

  • Der von Umlagen zu entlastende Strom muss von einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht werden.
  • Die Wärmepumpe muss über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden sein.
  • Der Betreiber darf kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ sein.
  • Gegen den Betreiber bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.

Um von der Umlagensenkung zu profitieren, müssen Sie Ihrem Lieferanten bestätigen, dass Sie diese Bedingungen erfüllen. Als Kunde des REMSTALWERKs mit Wärmepumpe erhalten Sie für Ihre Bestätigung zeitnah einen Rückantwortbogen per Post zugesandt. Zudem finden Sie das Formular künftig im Downloadbereich unserer Webseite www.remstalwerk.de

Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie uns gerne unter 07151 36971-0 an.

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Ausgabe 09/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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