Am 30. März 2025 wählt die Diözese Rottenburg-Stuttgart in ihren ca. 1120 Gemeinden Kirchengemeinderäte bzw. Pastoralräte. In unserer Gesamtkirchengemeinde sind ca. 7600 Katholiken wahlberechtigt.
Wer darf eigentlich wählen?
Alle Mitglieder der Kirchengemeinde ab 16 Jahren dürfen den Kirchengemeinderat wählen. Alle Mitglieder einer Gemeinde für Katholiken anderer Muttersprache ab 16 Jahren dürfen zusätzlich zum örtlichen Kirchengemeinderat den Pastoralrat ihrer Gemeinde wählen.
Wenn jemand kandidieren will, wie geht er vor?
Die Wahlausschüsse nehmen die Wahlangelegenheiten in die Hand. Sie werden unterstützt von einem Mitglied aus dem Pastoralteam. In unserer Gesamtkirchengemeinde ist das Frau Mäteling; sie ist Ansprechpartnerin für die Wahl. Wer kandidieren will, kann mit dem Wahlausschuss Kontakt aufnehmen, ein Ratsmitglied ansprechen oder sich im Pfarrbüro melden. Bis spätestens 19. Januar 2025 muss man sich beim Wahlausschuss gemeldet haben, wenn man kandidieren will.
Ab welchem Alter kann man Kirchengemeinderat werden und welche Voraussetzungen müssen die Kandidaten mitbringen?
Um Kirchengemeinderat oder Pastoralrat zu werden, muss man volljähriges Mitglied der Kirchengemeinde sein. Die wichtigsten Voraussetzungen sind Interesse am christlichen Glauben und an den Menschen vor Ort, die ihn teilen, dann Lust, die Gemeinde mitzugestalten und Bereitschaft, fünf Jahre lang für ein Amt Verantwortung zu übernehmen.
Aus einem Pressetext der Diözese: Helfen Sie uns, Kandidaten und Kandidatinnen für die neuen Kirchengemeinderäte zu finden und prüfen Sie selbst wohlwollend, ob Sie für den Kirchengemeinderat Ihrer Gemeinde kandidieren möchten. Bis spätestens 19. Januar 2025 müssen die Wahlvorschläge dem jeweiligen Wahlausschuss vorliegen.
Magdalena Mäteling