Hiermit soll daran erinnert werden, dass
am Montag, dem 20.01.2025,
um 19.00 Uhr
in der Froschberghalle von Brigachtal
die Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft stattfindet. Eingeladen sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer (kurz: Eigentümer) und die Erbbauberechtigten im Flurneuordnungsgebiet - Teilnehmerinnen und Teilnehmer (kurz: Teilnehmer) - sowie sonstige Interessierte.
Die Gesamtheit der Eigentümer (Teilnehmer) der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke bildet die Teilnehmergemeinschaft. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Nach dem Flurbereinigungsgesetz werden die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer von einem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wahrgenommen. Der Vorstand ist bei allen wichtigen Fragen zum Verfahren zu beteiligen. Insbesondere wirkt der Vorstand bei der Planung des neuen Wegenetzes sowie der Maßnahmen zur Landschaftspflege und Naherholung mit.
Insgesamt sollen in den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft 14 Personen (7 Vorstände und 7 Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter) gewählt werden. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind als Vorstand bzw. Stellvertreterin bzw. Stellvertreter der Teilnehmergemeinschaft auch je eine Person zu wählen, die keinen Grundbesitz im Flurbereinigungsverfahren hat.
Wer Interesse an einer Kandidatur oder Fragen zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft hat, kann sich bis zum 16.01.2025 an die
Flurneuordnungsstelle Schwarzwald-Baar-Kreis,
Ruhe-Christi-Str. 29, 78628 Rottweil, sowie an
Franziska.Strauss@Landkreis-Rottweil.de, Telefon 0741/244 740 oder
Werner.Obergfell@Landkreis-Rottweil.de; Telefon 0741/244 531
wenden.
Ein Satzungsentwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist seit 13.12.24 im Rathaus in Brigachtal zur Einsicht ausgelegt.
Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit Satzungsentwurf vom 04.12.2024 an auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4590) bzw. auf der Website der Gemeinde Brigachtal eingesehen werden.
Rottweil, den 03.01.2025
Gez. Werner Obergfell
Leit. Fachbeamter Flurneuordnung