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Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg

Am kommenden Sonntag, 8. März 2026 findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Gemeinde Flein...

Am kommenden Sonntag, 8. März 2026 findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Gemeinde Flein gehört zum Wahlkreis 18 Heilbronn.

1. Wahlhandlung

Die Gemeinde ist in vier Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlräume befinden sich für den

Wahlbezirk I: im Wahlraum: Rathaus – Foyer, Kellergasse 1

Wahlbezirk II: im Wahlraum: Kindergarten Sommerhöhe, Bildstr. 33

Wahlbezirk III: im Wahlraum: St.-Veit-Schule, Musiksaal, Schulstr. 35

Wahlbezirk IV: im Wahlraum: Martin-Maier-Kita, Martin-Maier-Str. 50

Die Auszählung der Briefwahl erfolgt im Rathaus, Kellergasse 1, Zimmer 0.01 und Zimmer 1.18.

Aus den bereits zugestellten Wahlbenachrichtigungen geht die Zuteilung der Wahlberechtigen zu den vier Wahlbezirken hervor.

Wir bitten die Wähler, ihre Wahlbenachrichtigung zur persönlichen Stimmabgabe im Wahlraum unbedingt mitzubringen.

2. Stimmzettel

Die amtlichen Stimmzettel werden im Wahllokal ausgehändigt. Bei der Urnenwahl wird ohne Stimmzettelumschlag gewählt.

3. Stimmabgabe

Jede(r) Wähler(in) gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet sowie gefaltet und danach in die Wahlurne gelegt werden.

4. Briefwahl

Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) können während der üblichen Dienstzeiten bis Freitag, 6. März 2026, 15.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus, Bürgerbüro (Zimmer 0.07), beantragt werden. In jeweils besonderen Fällen können Wahlscheine amSamstag, 7. März 2026 von 11.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 0.06 sowie am Wahlsonntag im jeweiligen Wahllokal bis 15.00 Uhr beantragt werden.

Die Wahlbriefe müssen rechtzeitig versandt werden, sodass sie spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Flein, Rathaus, Kellergasse 1, eingehen.

5. Zählung der Stimmen

Die öffentliche Auszählung erfolgt im Anschluss an die Wahlhandlung ab 18.00 Uhr im jeweiligen Wahllokal sowie im Rathaus, Kellergasse 1, Zimmer 0.01 und 1.18 (Briefwahl).

Ihr Wahlamt Flein

Erscheinung
Fleiner Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2026
von Gemeinde Flein
03.03.2026
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