Ende Dezember 2024 hat der Wahlausschuss zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum 18. Januar 2025 öffentlich aufgerufen.
Es ist ein gültiger Wahlvorschlag bis zum Termin eingereicht worden der vom Wahlausschuss am 09. Februar 2025 geprüft und dann auch endgültig festgestellt wurde.
Dieser endgültige Wahlvorschlag wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 8 der Wahlordnung öffentlich bekannt gemacht.
Endgültiger Wahlvorschlag
(§ 5 Wahlordnung)
*Name, Vorname, Alter, Beruf, Anschrift
Gramlich, Rosemarie | 67 | Rentnerein | Horb a.N. - Nordstetten |
Loose, Marianne | 49 | Realschullehrerin | Horb a.N. - Nordstetten |
Maier, Markus | 54 | Vertriebsleiter | Horb a.N. - Nordstetten |
Pittermuz, Sandra | 48 | Krankenschwester | Horb a.N. - Nordstetten |
Schulze, Elke | 48 | Industriekauffrau | Horb a.N. - Nordstetten |
09. Februar 2025 Stefan Blank, Wahlvorschussvorsitzender
*Kandidierende/r aus einer anderen Kirchengemeinde sind mit * zu kennzeichnen und mit folgender Fußnote zu versehen:
*Kandidierende/r aus einer anderen Kirchengemeinde
Der Wahlvorschlag ist spätestens sieben Wochen vor der Wahl durch Aushang öffentlich bekannt zu geben (§ 5 WahlO).