Kirchengemeinde Wiesloch
Im Wahlgebiet der Kirchengemeinde Wiesloch sind insgesamt 22 Mitglieder des Pfarreirates zu wählen.
Das Wahlgebiet ist in 4 Stimmbezirke eingeteilt. Die Wahl wird als echte Teilortswahl durchgeführt.
Die Stimmbezirke und die ihnen zugewiesenen Sitze im Pfarreirat
1. | Walldorf, St. Leon-Rot | 5 |
2. | Wiesloch-Dielheim | 6 |
3. | Letzenberg | 5 |
4. | Leimen-Nußloch-Sandhausen | 6 |
Wahlberechtigt sind die Katholikinnen und Katholiken, die seit mindestens drei Monaten in der Kirchengemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlberechtigung können auch Katholikinnen und Katholiken erwerben, die am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen und spätestens bis 21. September 2025 beim Wahlvorstand einen Antrag stellen.
Wählbar sind alle wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur zugestimmt haben.
Alle Wahlberechtigten sind aufgefordert, beim Wahlvorstand bis zum 24. August 2025 Kandidierende vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen von 10 Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift unterstützt werden; die Einverständniserklärung der Kandidierenden ist erforderlich. Vordrucke sind im Pfarrbüro erhältlich.
Das Wählerverzeichnis liegt in der Woche vom 1.-7. September 2025 im Pfarrbüro Wiesloch auf.
Bis 24.08. muss dieser Prozess abgeschlossen sein, damit im Anschluss daran noch die nötigen formalen Schritte erledigt werden können. Eine herzliche Einladung und Ermutigung: Sprechen Sie Menschen an, die interessiert sein könnten. Prüfen Sie selbst, ob Sie diese Aufgabe reizen könnte!
Alle Infos (Aufgaben; Ansprechpersonen ...) finden Sie unter: www.kath-wiesloch.de/pfarreiratswahl