Wahlaufruf

Wahlaufruf zur Bürgermeisterwahl 2025 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am kommenden Sonntag, den 02. Februar 2025 findet in...

Wahlaufruf zur Bürgermeisterwahl 2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am kommenden Sonntag, den 02. Februar 2025 findet in unserer Gemeinde die Bürgermeisterwahl statt.

Ein Bürgermeister ist Repräsentant der Gemeinde, Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Verwaltung. Er hat durch seine Funktion maßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde.

Mit Ihrer Stimme haben Sie die Möglichkeit, direkt und aktiv mitzubestimmen, wer die Geschicke von Aldingen und Aixheim für die nächsten acht Jahre lenken wird.

Helfen Sie durch eine hohe Wahlbeteiligung mit, der Entscheidung einen guten Rückhalt und eine demokratische Basis zu geben.

Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie am Sonntag zur Wahl! Alle Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie geöffnet!

Wenn Sie nicht mobil oder zeitlich verhindert sind, nutzen Sie bitte die Möglichkeit zur Briefwahl.

Bei weiteren Fragen zur Wahl und auch speziell zur Briefwahl können Sie sich gerne an das Wahlamt (Tel. 882-270 oder Tel. 882-275 oder wahlen@aldingen.de) wenden.

Alle Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl und ihren Ausweis zur Wahl mitzubringen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl (und nicht für die Bundestagswahl) mitbringen. Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr. Das vorläufige Wahlergebnis wird voraussichtlich gegen 19.15 Uhr auf dem Marktplatz verkündet und wird auch auf der Homepage www.aldingen.de veröffentlicht.

Im Namen des Gemeinderates

Marcus Kiekbusch, Albert Gruler,

2. stv. Bürgermeister Ortsvorsteher Aixheim

Erscheinung
Gemeinde Aldingen und Aixheim – Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025
von Gemeinde Aldingen
31.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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