
am Sonntag, 8. März 2026, sowie Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen und barrierefreien Wahllokalen
Am kommenden Sonntag, 8.3.2026, findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und beteiligen Sie sich an diesen Wahlen.
Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Folgende barrierefreie Wahllokale sind für Sie in Obersulm eingerichtet:
Am Freitag vor der Wahl, 6.3.2026, werden zusätzlich nachmittags von 13.00 bis 15.00 Uhr im Rathaus, BürgerServiceBüro, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm, Briefwahlunterlagen ausgestellt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 7.3.2026), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Wahlscheine dieser Art können Sie am Samstag, 7.3.2026, von 11.00 bis 12.00 Uhr im BürgerServiceBüro, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm beantragen. Sollten Sie am Wahltag wegen plötzlicher Krankheit verhindert sein, so erhalten Sie oder ein Beauftragter – gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht – noch bis 15.00 Uhr am Wahlsonntag Briefwahlunterlagen im Rathaus in Obersulm.
Briefwähler werden gebeten, dafür zu sorgen, dass die roten Wahlbriefe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung, Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm eingehen. Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich.
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses finden ab 18.00 Uhr in den Wahllokalen statt. Die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse ist öffentlich.
Die Wahlergebnisse können in Echtzeit unter www.obersulm.de abgerufen werden.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie zu der Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026, von 8.00 bis 18.00 Uhr.