Die KGR-Wahl findet am 30. März 2025 statt.
Die wahlberechtigten Mitglieder der Kirchengemeinde St. Mauritius Nordstetten werden hiermit entsprechend § 4 der Wahlordnung darauf hingewiesen, dass ab dem
29. Dezember 2024 bis einschließlich Samstag, 18. Januar 2025
Wahlvorschläge für die Wahl des Kirchengemeinderates in Nordstetten können unter nachfolgenden Voraussetzungen beim Wahlausschuss einreicht werden:
1. Wahlvorschläge können von wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern eingebracht werden. Ein Vorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern.
2. Jedes wahlberechtigte Kirchengemeindemitglied darf seine Unterschrift nur unter einen Wahlvorschlag setzen, wobei die volle Anschrift beizufügen ist. Kandidierende dürfen den Wahlvorschlag, auf dem ihr Name steht, nicht unterschreiben.
3. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Kandidierende enthalten, wie gewählte Mitglieder im bisherigen Kirchengemeinderat sind.
Das sind momentan 5 Mitglieder.
4. Dem Wahlvorschlag sind die schriftlichen Zustimmungen der jeweiligen Kandidierenden beizufügen. Diese können auch bis zur Veröffentlichung des endgültigen Wahlvorschlags nachgereicht werden
Entsprechende Formulare liegen am Schriftenstand in der Pfarrkirche aus oder können beim Vorsitzenden des Wahlausschusses angefordert werden.
Es wäre toll, wenn sich weitere Gemeindemitglieder für die Arbeit im Kirchengemeinderat entschließen oder sogar begeistern könnten.
Wahlvorschläge sind an den Vorsitzenden des Wahlausschusses Herrn Stefan Blank über das Pfarrbüro Gutermannstraße 8, 72160 Horb a. N. einzureichen.