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Wahlbenachrichtigung auch für eine eventuelle Stichwahl gültig

Bis zum vergangenen Wochenende ist Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl am 07.12.2025 zugegangen. Beachten Sie bitte, dass diese...

Bis zum vergangenen Wochenende ist Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl am 07.12.2025 zugegangen. Beachten Sie bitte, dass diese Wahlbenachrichtigung auch für eine eventuelle Stichwahl am 21.12.2025 gilt. Deshalb werden Sie beim Urnengang am 07.12.2025 diese Wahlbenachrichtigung wieder ausgehändigt bekommen und müssen sie für die Stichwahl wieder mitbringen.

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Ausgabe 46/2025
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