Aus den Rathäusern

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 gesucht

Am Sonntag, 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet...

Am Sonntag, 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet – von Bildung über Umwelt bis Wirtschaft.

Zur Durchführung der Wahl werden für die Wahllokale sowie die Auszählung der Briefwahlstimmen ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Auch Ersatzkräfte, die kurzfristig einspringen könnten, sind erforderlich.

Wir sind daher dringend auf die ehrenamtliche Mithilfe von Oberstenfelder Bürgerinnen und Bürger am Wahltag angewiesen.

Als Wahlhelferin und Wahlhelfer tätig werden kann, wer in Baden-Württemberg für die Wahl auch wahlberechtigt ist, das heißt

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist,
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr beendet hat (d.h. spätestens am 1. März 2010 geboren), und
  • am Wahltag mindestens seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat.

Der Einsatz in den Wahllokalen findet in zwei Schichten statt. Die erste Schicht geht von 8 Uhr bis 13 Uhr, die zweite Schicht von 13 Uhr bis 18 Uhr. Die Auszählung findet ab 18 Uhr durch jeweils alle Wahlhelfer von Schicht 1 und 2 gemeinsam im Wahllokal statt.

Die Vorbereitung und Auszählung der Briefwahlstimmen beginnt voraussichtlich ab 15 Uhr.

Besondere Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen zur Wahl sind nicht erforderlich. Im Vorfeld findet eine Schulung aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer statt, in der die nötigen Kenntnisse und Abläufe vermittelt werden.

Die Mithilfe als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bietet eine gute Möglichkeit, einen Einblick in die Abläufe einer Wahl zu bekommen und sich für die Gesellschaft zu engagieren. Gerne erhalten Sie von uns eine Bestätigung über die ehrenamtliche Mithilfe. Die Entschädigung erfolgt nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Oberstenfeld.

Wir freuen uns, wenn Sie uns als Wahlhelferin oder Wahlhelfer unterstützen.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Oberstenfeld, Frau Waibel, wenden.

Sollten Sie sich bereit erklären, am Wahltag mitzuhelfen, bitten wir Sie, sich bis 15. Dezember 2025 über untenstehendes Formular oder formlos per E-Mail an Frau Waibel unter Angabe der unten genannten Daten zurückmelden. Über den weiteren Ablauf werden Sie dann von uns schriftlich informiert.

Kontakt:

Gemeindeverwaltung Oberstenfeld, Frau Waibel

Telefon: 07062 | 261-54

Fax: 07062 | 261-13

E-Mail: waibel@oberstenfeld.de

--- Bitte hier ausschneiden und zurücksenden ---

Gemeindeverwaltung Oberstenfeld

Frau Waibel

Großbottwarer Straße 20

71720 Oberstenfeld

□ Ich stehe am 8. März 2026 als Wahlhelfer/in zur Verfügung.

Ich möchte möglichst □ vormittags (8 – 13 Uhr) + Auszählung (ab 18 Uhr)

□ nachmittags (13 – 18 Uhr) + Auszählung (ab 18 Uhr)

□ vormittags oder nachmittags möglich + Auszählung (ab 18 Uhr)

eingeteilt werden.

Name, Vorname…

Adresse:…

Tel.Nr.: …. E-Mail:…

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2025
von Gemeinde Oberstenfeld
27.11.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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