Dies und das

Wahlschein bequem per Internet beantragen

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch...

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung

Falls Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, informieren Sie sich bitte im Servicebüro der Gemeinde Urbach 07181 8007-99.

Der Wahlschein kann bequem über den unten stehenden Link beantragt werden. Beim Aufruf des Links erscheint ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten können Sie aus Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Es steht Ihnen offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Zum Online-Wahlscheinantrag:

Die Online-Beantragung des Wahlscheins ist ab Sonntag, 29.12.2024, 00:00 Uhrbis Donnerstag, 20.02.2025 um 12:00 Uhr möglich.

Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Wahlbezirk und Ihre Wählernummer angeben. Sie finden diese Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugestellt.

Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe vor der Wahl, spätestens bis Donnerstag, 20.02.2025.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Sie müssen hier noch Ihr Geburtsdatum ergänzen.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an servicebuero@urbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bitte beachten Sie: Wer für eine andere Person (auch für Ehegatten) einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht / Generalvollmacht und den eigenen Ausweis vorlegen.

Hinweis zum Versand der Briefwahlunterlagen:

Wir gehen davon aus, dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 frühestens ab dem 6. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen werden. Wir bitten daher um Verständnis, wenn ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Briefwahl und der Zustellung der Wahlunterlagen mehrere Tage oder eventuell auch Wochen vergehen können.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte mit folgenden Kontaktmöglichkeiten an das Team:

Servicebüro

Schießgasse 10

73660 Urbach

Telefon: 07181 8007-99

E-Mail: servicebuero@urbach.de

Öffnungszeiten des Servicebüros:

Mo. 8.00 – 19.00 Uhr

Di. 8.00 – 16.00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 8.00 – 16.00 Uhr

Fr. 8.00 – 12.00 Uhr

zusätzliche Öffnungszeiten für die Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Fr. 21.02.2025 12.00 – 15.00 Uhr

Erscheinung
Urbacher Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025
von Gemeinde Urbach
16.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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