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Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2026 können bereits eingereicht werden

Am 8. März 2026 wird der 18. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Wahlvorschläge für den Wahlkreis 32 Rastatt können bis zum 23. Dezember 2025,...

Am 8. März 2026 wird der 18. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Wahlvorschläge für den Wahlkreis 32 Rastatt können bis zum 23. Dezember 2025, 18:00 Uhr, beim Landratsamt Rastatt eingereicht werden.

Zum Wahlkreis 32 gehören 16 der insgesamt 23 Städte und Gemeinden des Landkreises Rastatt. Im Einzelnen handelt es sich um die Kommunen Au am Rhein, Bietigheim, Bischweier, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Forbach, Gaggenau, Gernsbach, Iffezheim, Kuppenheim, Loffenau, Muggensturm, Ötigheim, Rastatt, Steinmauern und Weisenbach.

Die Stadt Bühl, die Gemeinden Bühlertal, Hügelsheim, Lichtenau, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim bilden zusammen mit der Stadt Baden-Baden den Wahlkreis Nr. 33. Für diesen Wahlkreis obliegt die Organisation der Wahl der Stadtverwaltung Baden-Baden.

Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-rastatt.de/landratsamt/aemteruebersicht/amt-fuer-kommunales-rechnungspruefung-und-recht/wahlen.

Erscheinung
Loffenau – Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2025
von Landratsamt Rastatt
08.10.2025
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