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Wald

Wichtige Hinweise an alle Waldbesitzenden zum Frühjahr: Borkenkäferausflug, Fördergelder und eine Umfrage für Privatwaldbesitzende und ihr Umfeld ...

Wichtige Hinweise an alle Waldbesitzenden zum Frühjahr: Borkenkäferausflug, Fördergelder und eine Umfrage für Privatwaldbesitzende und ihr Umfeld

Zum Start des Frühjahrs gibt es gleich mehrere wichtige Infos für alle Waldbesitzenden. Welche Fördergelder kann man 2025 für den eigenen Wald beantragen? Wir informieren Sie über die Voraussetzungen! Zum Beispiel sind dieses Jahr Pflanzmaßnahmen und das Borkenkäfermonitoring wieder im Förderprogramm.

Außerdem sind alle Waldbesitzenden und ihr Umfeld dazu aufgerufen, an einer Umfrage der Uni Freiburg bis zum 30.04.25 mitzumachen. Durch Ihre Antworten können bestehende Angebote weiterentwickelt und verbessert, aber auch neue und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten für Privatwaldbesitzende aufgebaut werden.

Näheres dazu haben wir auf unserer Homepage für Sie verlinkt:

Und in den nächsten Tagen ist mit dem ersten Ausflug der Borkenkäfer bei uns zu rechnen! Am effektivsten kann der Borkenkäfer bekämpft werden, wenn gegen diese erste Generation vorgegangen wird. Damit Sie befallene Bäume gut und sicher erkennen, haben wir hier die wichtigsten Infos zusammengefasst:

Über den Winter angefallene Hölzer stellen potentielle Vermehrungsstätten für Borkenkäfer dar. Hier ist eine erhöhte Aufmerksamkeit der Waldbesitzenden geboten und es muss entsprechend vorrangig kontrolliert, aufgearbeitet und abgefahren werden. Auch vom Käfer befallene Flächen aus dem letzten Jahr müssen erneut kontrolliert werden.

Das Forstamt Rottweil weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Waldbesitzende für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Sturmholz und Käferbefall selbst verantwortlich ist. Dieses gilt auch für die Pflicht zur Aufarbeitung der entsprechenden Hölzer. Darüber hinaus muss jeder Waldbesitzende dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Nachbargrundstücke ausgeht. Die Forstverwaltung und die örtlichen Forstrevierleitungen überwachen die Einhaltung dieser Regelungen und schreiten bei Verstößen ein.

Kennzeichen eines Käferbefalls sind vor allem:

  • Braunes Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen, auf Spinnweben, am Stammfuß und auf der Bodenvegetation;
  • Harztröpfchen am Stamm, vor allem am Kronenansatz;
  • Von Spechten abgeschlagene Rindenstücke;
  • Verblassend fahl-grün werdende bis vergilbende Nadeln.

Zur Vermeidung von größeren Schäden müssen Waldbesitzende ihre Waldbestände kontrollieren:

  • Am besten im wöchentlichen Turnus;
  • Insbesondere ist auf Schneedruck und vom Sturm geworfenes Holz zu achten;
  • Zuerst sollte an den Südrändern von Käfernestern aus dem Vorjahr kontrolliert werden. Diese Bäume werden häufig zuerst befallen.

Nach der Kontrolle geht es ans Aufarbeiten:

  • Auch Gipfelmaterial muss entfernt werden! Durch Hacken oder Verbrennen bei feuchter Witterung können Gipfel unschädlich gemacht werden. Beim Verbrennen ist zwingend die zuständige Gemeinde oder Stadt zu informieren und die Waldbrandgefahrenstufe zu beachten!
  • Das befallene Stammholz muss vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald entfernt werden. Ist das nicht möglich, ist es zu entrinden oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.
  • Für den Holzverkauf soll die bereitgestellte Holzmenge mindestens 15 Festmeter betragen, besser sind 30 Festmeter. Vor Beginn der Arbeiten ist die Aushaltung des Holzes für den Holzverkauf mit der örtlichen Revierleitung abzustimmen.

Auch an die Weißtanne muss gedacht werden:

Durch Trockenheit und Käferbefall geschädigte Tannen zeigen sich durch rote Nadeln im Kronenbereich. Der krummzähnige und der kleine Tannenborkenkäfer können durch Ausbildung von zwei Generationen auch zur Massenvermehrung neigen. Deshalb ist es unabdingbar, auch bei befallenen Tannen bei der Bekämpfung analog der Fichte zu verfahren.

Können Waldbesitzende die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen, können Sie die Betreuung der örtlich zuständigen Revierleitenden in Anspruch nehmen. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.landkreis-rottweil.de/forstamt

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Dunningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

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