Bei steigender Waldbrandgefahr sind einige Regeln zu beachten
Im Einzelnen ist Folgendes zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten, Grillen auf selbst eingerichteten Grillstellen und offenes Feuer.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt: Lämmle, Waiblingen, Wasserturmsiedlung und Sörenberg, Neustadt.
Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Die Ortschaftsverwaltung und das „Forstrevier Buocher Höhe“