Gesundheit & Medizin

Waldbrandgefahr

Bei steigender Waldbrandgefahr sind einige Regeln zu beachten Im Einzelnen ist Folgendes zu beachten: - Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald...

Bei steigender Waldbrandgefahr sind einige Regeln zu beachten

Im Einzelnen ist Folgendes zu beachten:

- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten, Grillen auf selbst eingerichteten Grillstellen und offenes Feuer.

- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

- Feuer machen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt: Lämmle, Waiblingen, Wasserturmsiedlung und Sörenberg, Neustadt.

Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Die Ortschaftsverwaltung und das „Forstrevier Buocher Höhe“

Erscheinung
Mitteilungsblatt Bittenfeld – Stadt Waiblingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Stadt Waiblingen
25.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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