Feuerwehr

Waldbrandgefahr

Da in den letzten Tagen im Wald in Richtung Untergruppenbach abgebrannte Teelichter und verbranntes Gras gefunden wurden, weißen wir nochmals auf die...

Da in den letzten Tagen im Wald in Richtung Untergruppenbach abgebrannte Teelichter und verbranntes Gras gefunden wurden, weißen wir nochmals auf die Waldbrandgefahr hin.

Der Wald gilt als ein beliebter und wichtiger Ort der Erholung und Entspannung. Aber alljährlich werden durch zahlreiche Brände große Teile unseres Waldbestandes vernichtet. Viele Waldtiere verbrennen jämmerlich. Waldbrände werden fast immer durch uns Menschen verursacht. Gerade in den heißen Sommermonaten besteht erhöhte Waldbrandgefahr. Verboten ist daher:

  • Feuer im und am Wald außerhalb von ausgewiesenen Grillstellen zu entzünden.
  • Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten
  • Im Wald zwischen 01. März bis zum 31. Oktober zu rauchen
  • Befahren von Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen
  • Feuer im Offenland muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein


Folgende Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten:

- Falls Feuer in ausgewiesenen Grillstellen gemacht wird,

  • darauf achten, dass kein Funkenflug entsteht – Holzkohle verwenden
  • Feuer möglichst klein halten
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Vor dem Verlassen der Grillstelle Feuer und Glut vollständig löschen
  • Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen
  • Das Parken auf trockenen Wiesen unterlassen.

Feuermeldung: Bei Feuer und Notfall den Notruf 112 wählen! Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr, Polizei oder Forstbehörde unter möglichst genauer Angabe des Brandortes benachrichtigen. Sind mehrere Personen anwesend, übernimmt einer sofort die Waldbrandmeldung, während die anderen versuchen, das Feuer zu "löschen". Gelöscht werden kann mit 1 - 2 m langen Laub- oder Nadelzweigen. Wichtig ist, das Feuer zum Inneren der Brandfläche hin auszukehren. Nicht ausschlagen. Hier besteht die Gefahr des Funkenfluges. Dadurch kann eine Brandausbreitung verursacht werden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Talheim (Heilbronn)
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2025
von Gemeinde Talheim
26.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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