Aufgrund der aktuell deutlich gesunkenen Waldbrandgefahr hat das Landratsamt Karlsruhe die Allgemeinverfügung vom 24. Juni 2025 zur Sperrung von Grill- und Feuerstellen im Wald mit Wirkung zum 29. Juli 2025 aufgehoben. Die Nutzung der öffentlichen Grillstellen im Wald ist damit wieder erlaubt. In den vergangenen Tagen haben wiederholte Niederschläge und kühlere Temperaturen zu einer spürbaren Entspannung der Waldbrandlage im Landkreis Karlsruhe geführt. Auch die aktuellen Wetterprognosen lassen keine erneute Trockenperiode erwarten. Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Fortbestehen der Sperrung sind damit entfallen.
Unabhängig davon bleibt das generelle Rauchverbot im Wald gemäß § 41 Abs. 3 Landeswaldgesetz bis einschließlich 31. Oktober bestehen. Dieses Verbot gilt in allen Wäldern Baden-Württembergs und dient weiterhin dem vorbeugenden Brandschutz.
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr in der Region sind abrufbar unter: www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html
Die Bekanntmachung zum Widerruf der Allgemeinverfügung ist veröffentlicht unter:
www.landkreis-karlsruhe.de > Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen und den Link t1p.de/nqvi1