Der Bärlauch sprießt, die letzten kühlen Tage ziehen an uns vorbei. Der Frühling ist endlich da, und mit ihm verbunden die Verantwortung für die Wälder, in denen so gerne Erholung gesucht wird. Doch Vorsicht: Schon ein kleiner Funke aus Zigarettenglut oder die Hitze einer Auspuffanlage kann auf trockenem Laub oder Gras im Frühjahr von einem kokelnden Bodenfeuer zu einem flächigen Waldbrand anwachsen. Das Kreisforstamt informiert deshalb über die Gefahren und Regeln, die beim Waldspaziergang einzuhalten sind, um der Waldbrandgefahr vorzubeugen.
Vom 1. März bis zum 31. Oktober gelten in den Wäldern besondere Regelungen zum Schutz des Waldes und der Natur vor Bränden. In diesem Zeitraum besteht laut Landeswaldgesetz grundsätzlich ein Rauchverbot im Wald sowie im Umkreis von 100 Metern zum Wald. Offenes Feuer ist ausschließlich auf offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen beziehungsweise Grillplätzen erlaubt und muss dauerhaft beaufsichtigt werden. Beim Verlassen einer Feuerstelle ist sicherzustellen, dass das Feuer vollständig gelöscht ist und keine Glutreste zurückbleiben. Ebenso wichtig ist es, Waldwege und Zufahrten stets freizuhalten. Sie müssen als Rettungswege jederzeit für Einsatzfahrzeuge zugänglich sein. Fahrzeuge sollten ausschließlich auf dafür vorgesehenen, befestigten Parkplätzen abgestellt werden.
Wer verdächtigen Rauch im Wald bemerkt, sollte umgehend den Feuerwehr-Notruf 112 informieren. Informationen zum Waldbrand-Gefahrenindex können jederzeit auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes (DWD) abgerufen werden: www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html
Das Kreisforstamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um einen rücksichtsvollen Umgang mit Feuer im Wald. So kann der Frühling in der Natur verantwortungsvoll genossen werden.