Feuerwehr

Waldbrandgefahr im Kreis Esslingen: Warnstufe 4

Seit Sonntag, 29. Juni, gilt im Landkreis Esslingen die Waldbrandgefahrenstufe 4 des Deutschen Wetterdienstes – das ist die zweithöchste Warnstufe....

Seit Sonntag, 29. Juni, gilt im Landkreis Esslingen die Waldbrandgefahrenstufe 4 des Deutschen Wetterdienstes – das ist die zweithöchste Warnstufe. Aus diesem Grund wird dringend dazu aufgerufen, sich im Wald besonders umsichtig zu verhalten und alle geltenden Verhaltensregeln einzuhalten.

Wichtige Verhaltensregeln zum Schutz vor Waldbränden:

* Vom 1. März bis einschließlich 31. Oktober gilt ein gesetzlich festgelegtes Rauchverbot im Wald.
* Zigaretten dürfen keinesfalls in die Natur geworfen werden.
* Offenes Feuer – auch in unmittelbarer Nähe des Waldes (bis 100 Meter Abstand) – ist streng verboten.
* Autos dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden, da trockene Pflanzenreste unter dem Fahrzeug durch heiße Auspuffanlagen Feuer fangen können.

Zufahrts- und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben – das Parken vor Waldschranken ist verboten.

Richtiges Verhalten im Brandfall

Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte sofort den Notruf 112 wählen und die Feuerwehrleitstelle informieren. Eigene Löschversuche sollten unterlassen werden – Selbstschutz geht vor!

Folgende Informationen helfen der Leitstelle:

* möglichst genaue Standortangabe (z. B. über markante Geländepunkte oder die Standortfunktion des Smartphones),
* Hinweise darauf, ob Menschen, Gebäude oder Einrichtungen gefährdet sind.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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