Der Walheimer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich für die Aufhebung der Veränderungssperre auf dem EnBW-Gelände gestimmt. Diese Entscheidung war absehbar, nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) bereits im September 2024 diese außer Vollzug gesetzt und gleichzeitig signalisiert hatte, dass die Sperre bei Aufrechterhaltung der Klage als „unzulässige Verhinderungsplanung“ eingestuft werden würde.
Bürgermeister Christoph Herre begründete den Beschlussvorschlag mit steigenden Kostenrisiken für die Gemeinde, falls das Hauptverfahren fortgeführt würde. Die Gemeinde sollte sich stattdessen auf die Klage gegen den vorzeitigen Baubeginn der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) konzentrieren, die von Besigheim, Gemmrigheim und Kirchheim finanziell unterstützt wird.
Warum wurde die Veränderungssperre aufgehoben?
Nicht alle Gemeinderäte waren mit dem Beschlussvorschlag einverstanden. Kritisiert wurde, dass die Aufgabe, alternative Planungen zu entwickeln, nicht bei der Gemeinde, sondern bei der EnBW liegen müsste. Außerdem würde die KVA nur geringe Restwärme abgeben, was nicht mit dem Flächennutzungsplan übereinstimme. Wie bekannt fiel die Entscheidung schließlich mit acht Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen.
Die Einschätzung der BI: Hat die Gemeinde wirklich alle Möglichkeiten genutzt? Hätte eine aktivere Energieplanung den Vorwurf der Verhinderungsplanung entkräften können?
Die Gemeinde spart Kosten – aber verliert sie dadurch eine strategische Möglichkeit?
Fokus auf die Klage gegen den vorzeitigen Baubeginn
Fazit: Die Gemeinde darf jetzt nicht nachlassen!
Die Entscheidung zeigt, wie schwierig die juristische Auseinandersetzung gegen die KVA ist. Die Aufhebung der Veränderungssperre bedeutet nicht, dass der Widerstand endet!
Wir erhoffen uns von der Gemeinde
Wir bleiben dran und halten Sie auf dem Laufenden!