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Walheimer Gemeinderat hebt die Veränderungssperre auf – Fokus auf Klage gegen den vorzeitigen Baubeginn

Der Walheimer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich für die Aufhebung der Veränderungssperre auf dem EnBW-Gelände gestimmt. Diese...

Der Walheimer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich für die Aufhebung der Veränderungssperre auf dem EnBW-Gelände gestimmt. Diese Entscheidung war absehbar, nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) bereits im September 2024 diese außer Vollzug gesetzt und gleichzeitig signalisiert hatte, dass die Sperre bei Aufrechterhaltung der Klage als „unzulässige Verhinderungsplanung“ eingestuft werden würde.

Bürgermeister Christoph Herre begründete den Beschlussvorschlag mit steigenden Kostenrisiken für die Gemeinde, falls das Hauptverfahren fortgeführt würde. Die Gemeinde sollte sich stattdessen auf die Klage gegen den vorzeitigen Baubeginn der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) konzentrieren, die von Besigheim, Gemmrigheim und Kirchheim finanziell unterstützt wird.

Warum wurde die Veränderungssperre aufgehoben?

  • Der VGH hatte die Sperre auf Eilantrag der EnBW Ende September 2024 außer Vollzug gesetzt.
  • Eine finale juristische Auseinandersetzung hätte hohe Kosten verursacht.
  • Die Auslegung als „Verhinderungsplanung“ blieb von der Gemeinde unbeantwortet und unwidersprochen.
  • Laut VGH hätte sich die Gemeinde nie ernsthaft mit alternativen Energieerzeugungsprojekten auf dem Gelände befasst.
  • Bürgermeister Herre will finanzielle Risiken minimieren.

Nicht alle Gemeinderäte waren mit dem Beschlussvorschlag einverstanden. Kritisiert wurde, dass die Aufgabe, alternative Planungen zu entwickeln, nicht bei der Gemeinde, sondern bei der EnBW liegen müsste. Außerdem würde die KVA nur geringe Restwärme abgeben, was nicht mit dem Flächennutzungsplan übereinstimme. Wie bekannt fiel die Entscheidung schließlich mit acht Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen.

Die Einschätzung der BI: Hat die Gemeinde wirklich alle Möglichkeiten genutzt? Hätte eine aktivere Energieplanung den Vorwurf der Verhinderungsplanung entkräften können?

  • Der VGH kritisiert, dass die Gemeinde keine konkreten Alternativen zur Energieerzeugung geprüft habe.
  • Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Solarthermie, Photovoltaik oder anderen nachhaltigen Energieprojekten hätte die Position der Gemeinde in der Vergangenheit möglicherweise gestärkt.

Die Gemeinde spart Kosten – aber verliert sie dadurch eine strategische Möglichkeit?

  • Die Aufhebung der Veränderungssperre kann als Anpassung an die juristische Realität gesehen werden.
  • Das Regierungspräsidium (RP) hat mit einer Einzelfallentscheidung den Bau der KVA trotz gegenteiliger Festlegung im Flächennutzungs- und im Regionalplan genehmigt und damit die kommunale Planungshoheit ausgehebelt. Die Gemeinde hat daraufhin ihre rechtliche Stellschraube ungenutzt gelassen, die bei der Entscheidung des RP zum Widerspruch hätte führen können.

Fokus auf die Klage gegen den vorzeitigen Baubeginn

  • Die Gemeinde setzt nun alles auf die derzeitige Klage gegen den vorzeitigen Baubeginn.
  • Damit bleibt eine zentrale Möglichkeit, den Bau der Anlage doch noch zu stoppen.

Fazit: Die Gemeinde darf jetzt nicht nachlassen!

Die Entscheidung zeigt, wie schwierig die juristische Auseinandersetzung gegen die KVA ist. Die Aufhebung der Veränderungssperre bedeutet nicht, dass der Widerstand endet!

Wir erhoffen uns von der Gemeinde

  • eine klare Strategie, wie sie weiterhin gegen die Anlage vorgehen will.
  • verlässliche Transparenz, welche weiteren Schritte geprüft werden.
  • die Weiterverfolgung der laufenden Klage mit voller Kraft gegen den vorzeitigen Baubeginn.

Wir bleiben dran und halten Sie auf dem Laufenden!

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Walheim
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Ausgabe 09/2025

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Walheim

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