Ob ein Feuerwehreinsatz etwas kostet oder nicht, richtet sich nach § 2 und § 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG). Das Bekämpfen von Schadenfeuern (Brände) und die technische Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen ist grundsätzlich unentgeltlich.
Ein Kostenersatz kann jedoch verlangt werden:
Die Höhe des jeweiligen Kostenersatzes richtet sich nach der Anzahl der ausgerückten Fahrzeuge und deren Besatzung.
Bei Fragen zur Kostenersatzpflicht wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Obersulm, Frau Woschko, Tel. 07130/28130 oder E-Mail: larissa.woschko@obersulm.de.