Brände, Bombenfunde, Trinkwasserverunreinigungen oder andere Gefahrenlagen – die frühzeitige Warnung und schnelle Information der Bevölkerung bei Gefahren sowie die Bereitstellung entsprechender Handlungsempfehlungen sind wichtige Aufgaben der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden in Baden-Württemberg.
Der nächste gemeinsame Warntag von Bund und Ländern findet am Donnerstag, 11. September 2025, statt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gosheim hat frühzeitig und vorausschauend im Jahr 2021 die positive Entscheidung für die Anschaffung eines elektronischen Sirenenwarnsystems zur Warnung der Bevölkerung der Gemeinde Gosheim auf den Weg gebracht. Die elektronische Sirene in Gosheim mit einer jeweiligen Wattleistung von ECI 1200 zum bundesweiten Warntag am 08. Dezember 2022 erstmals erfolgreich getestet. Die drei Sirenenanlagen sind dezentral an den Standorten Freiwillige Feuerwehr Gosheim, Daimlerstraße 34, Grundschule Juraschule Gosheim, Gehrenstraße 16 und Sporthalle Bildungszentrum Gosheim, Im Weiher 2, angebracht. Die vollständige akustische Abdeckung des Gemeindegebiets ist damit gewährleistet.
Das Notfallmanagement ist zu einem ernsten Thema auch in der Gemeinde Gosheim, nicht zuletzt seit der Ahrtal-Flutkatastrophe im Jahr 2021, geworden. Seit einigen Jahren drängt die Landesregierung darauf, dass Kommunen selbst vorsorgen. Gemäß § 10 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes sind Kommunen dazu verpflichtet, die Grundversorgung der Bürger zu gewährleisten und eigene Alarm- und Einsatzpläne und einen Krisenmaßnahmenplan auszuarbeiten.
Baden-Württemberg setzt zur amtlichen Warnung der Bevölkerung vor Gefahrensituationen seit Oktober 2016 landesweit auf das im gesamten Bundesgebiet verfügbare satellitengestützte modulare Warnsystem MoWaS www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/Warnmittel/MoWaS/mowas_node.html. Über MoWaS können mit einer einzigen Eingabe verschiedenste Warnmedien und Multiplikatoren angesteuert werden, beispielsweise Radio- und Fernsehstationen, Onlinemedien der Tageszeitungen oder Warn-Apps, beispielsweise die Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA.
Mit der kostenlosen Warn-App NINA erhalten Sie rund um die Uhr schnelle und gesicherte Informationen über Gefahrenlagen per Push-Benachrichtigung. Auch Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersagezentralen können über NINA bezogen werden. Sie können mit der App bestimmte Orte auswählen, für die Sie Warnungen erhalten möchten, und auch für Ihren jeweils aktuellen Standort Warnmeldungen empfangen. Darüber hinaus bietet NINA auch Empfehlungen für das richtige Verhalten in Gefahrensituationen. NINA – die „Sirene für die Hosentasche“ – ist die Warn-App, die flächendeckend in ganz Baden-Württemberg von den zuständigen Behörden der Gemeinden, Städte, Kreise und des Landes zur amtlichen Warnung eingesetzt wird.
Damit Sie auch bei einem Stromausfall bei Bedarf notwendige Informationen erhalten, sollten Sie ein batteriebetriebenes Radio und passende Ersatzbatterien zu Hause haben. Sie können auch Ihr Autoradio nutzen, dieses funktioniert, solange Ihre Autobatterie Strom liefert. Damit sind Sie von der öffentlichen Stromversorgung unabhängig.
Die Warnung der Bevölkerung setzt sich zusammen aus dem sogenannten Weckeffekt, der die Menschen auf eine Gefahrenlage aufmerksam machen soll, und konkreten Warninformationen zur Gefahrenlage mit entsprechenden Handlungsempfehlungen.
Sirenen allein können dies nicht leisten und müssen deshalb von anderen Warnmedien wie Warn-Apps (beispielsweise NINA), Radio, Fernsehen oder Onlineplattformen der Printmedien ergänzt werden. Die Nutzung von Sirenen ist also keine Entweder/Oder-Entscheidung, sondern ein „sowohl als auch“ im Rahmen des sogenannten „Warnmix“.
Erfolgt die Warnung mittels Sirenen, sind zwei Aspekte von besonderer Bedeutung. Einerseits ist es wichtig, dass die Menschen unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort in Deutschland durch gleiche Sirenensignale gewarnt und entwarnt werden. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die mit den Sirenensignalen verbundenen grundlegenden Handlungsempfehlungen bundesweit einheitlich sind. Daher gelten für die Warnung und Entwarnung bundesweit nachfolgende Sirenensignale.