Wenn die Zweige von Nachbars Baum überragen, das Efeu am Zaun entlang wächst oder der Komposthaufen riecht, suchen die Betroffenen oft Rat und Hilfe im Rathaus.
Die Frage, was der Nachbar darf und was nicht, beantwortet das sog. Nachbarschaftsrecht. Dieses Recht ist Privatrecht, d. h. es regelt die Rechtsbeziehung zwischen Privatpersonen.
Das ist auch der Grund, warum die Gemeindeverwaltung in solchen Fällen nicht tätig wird und insbesondere auch keine Beratung leisten darf.
Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat eine Informationsschrift zum Nachbarrecht herausgegeben. Die Broschüre steht zurzeit nur digital zur Verfügung. Sie ist zu finden auf der Homepage des Ministeriums für Justiz und Migration. Mit den Suchbegriffen „Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg“ landen auch die gängigen Suchmaschinen einen Treffer.
Die Broschüre vermittelt einen Überblick über die rechtlichen Regelungen. Aber auch sie kann keine Rechtsberatung durch eine dafür zugelassene Person ersetzen.
Auf gute Nachbarschaft!