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Was die Stadt kann, was sie nicht kann und warum wir uns beteiligen

Windenergie bei Reihen Statement des Oberbürgermeisters Rund um Reihen wird derzeit viel über Windenergie diskutiert. Dabei entstehen auch Erwartungen...
Portrait des Obeerbürgermeisters
Foto: Privat

Windenergie bei Reihen

Statement des Oberbürgermeisters

Rund um Reihen wird derzeit viel über Windenergie diskutiert. Dabei entstehen auch Erwartungen an die Stadt, die so rechtlich nicht zutreffen. Deshalb möchten wir kurz und verständlich erklären, welche Rolle die Stadt Sinsheim in diesem Verfahren hat – und welche nicht.

Zunächst ein wichtiger Punkt:

Die Stadt genehmigt keine Windräder.

Weder baurechtlich noch immissionsschutzrechtlich ist die Stadt Sinsheim Genehmigungsbehörde. Ob Windenergieanlagen gebaut werden dürfen, entscheidet ein staatliches Genehmigungsverfahren mit umfangreichen Prüfungen, zum Beispiel zu Lärm, Schattenwurf sowie Natur- und Artenschutz.

Ebenso wichtig:

Die Anlagen sollen auf privaten Grundstücken errichtet werden.

Die städtischen Grundstücke sind Teil eines sogenannten Poolmodells. Das bedeutet: Alle beteiligten Grundstücke – private wie kommunale – werden gemeinsam betrachtet. Kommt der Windpark, erhält die Stadt daraus Pachteinnahmen, auch wenn auf ihren eigenen Flächen kein Windrad steht. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats.

Warum macht die Stadt da mit?

Ganz offen gesagt: Weil wir den Bau der Anlagen rechtlich nicht verhindern können. Die allermeisten Flächen sind privat und bereits vertraglich gesichert. Selbst wenn die Stadt ihre Flächen nicht einbringen würde, könnte der Windpark dennoch entstehen – die Stadt und damit alle Bürgerinnen und Bürger würden dann jedoch nicht davon profitieren.

Hinzu kommt: Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, die im Gebiet liegenden Wege für notwendige Transporte sowie für die Verlegung von Kabeltrassen zur Verfügung zu stellen. Auch hier bestehen nur sehr begrenzte Steuerungsmöglichkeiten.

Das Layout des Windparks steht derzeit noch nicht endgültig fest.

Die konkreten Standorte der Anlagen werden schrittweise erarbeitet und stehen erst am Ende des Genehmigungsverfahrens fest. Maßgeblich sind dabei wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Vorgaben aus dem Genehmigungsverfahren – etwa aus dem Artenschutz – sowie eigentumsrechtliche Fragen, zum Beispiel die Mitwirkungsbereitschaft privater Grundstückseigentümer.

Genau deshalb haben wir als Stadt verhandelt – mit klaren Grenzen:

• Im Wald werden keine Windräder gebaut.

• Es gibt keine Windradfundamente und keine Kranstellflächen im Wald.

Der Wald bleibt außen vor. Das war und ist für uns eine klare Vorgabe.

Natürlich profitiert die Stadt finanziell, wenn der Windpark kommt. Diese Einnahmen fließen aber nicht in ein einzelnes Projekt, sondern kommen der gesamten Stadt zugute – also auch Reihen. Sie helfen, Kindergärten, Schulen, Feuerwehr, Vereine und andere öffentliche Einrichtungen zu erhalten, gerade in Zeiten sehr schwieriger kommunaler Finanzen.

Uns ist wichtig, ehrlich zu sagen:

Die Stadt kann nicht alles steuern. Sie kann aber Verantwortung übernehmen, sachlich informieren und dafür sorgen, dass – wenn ein Windpark entsteht – die Stadtgemeinschaft insgesamt davon profitiert und klare Grenzen eingehalten werden.

Die Diskussionen rund um das Thema zeigen, wie wichtig Transparenz und ein fairer Umgang miteinander sind. Dafür stehen wir.

Marco Siesing

Oberbürgermeister

Erscheinung
Sinsheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 08/2026
von Stadt Sinsheim
18.02.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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