Ab einem Alter ab etwa 16,5 Jahren kann man anfangen, den PKW-Führerschein zu machen, das mündet dann in den Führerschein B 17 (begleitetes Fahren ab 17 Jahren). Man meldet sich bei einer Fahrschule an und besucht den Theorieunterricht, der mit einer Grundgebühr abgegolten wird, und den Praxisunterricht. Die Fahrstunden (45 Minuten oder eine Doppelstunde 90 Minuten) vereinbart man mit dem Fahrlehrer oder der Fahrlehrerin. Für die Fahrstunden gibt es keine Mindestanzahl, nur die 12 Sonderfahrstunden (3 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten) sind verpflichtend und sie kosten mehr. Im Schnitt nehmen Fahrschüler/-innen mindestens 18 Fahrstunden. Außerdem muss man noch einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs machen, dafür werden Gebühren erhoben, auch für das Lernmaterial muss man bezahlen.
Weitere Kosten entstehen dann, wenn die Prüfungen anstehen: sowohl die Vorstellung zur theoretischen als auch zur praktischen Prüfung kosten Geld.
Der ADAC rät Schülern, prinzipiell die Angebote mehrerer Anbieter zu vergleichen. Dabei gilt das Wohnsitzprinzip,der Führerschein darf grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle erworben werden. Einfluss auf die Tarife der Fahrschulen hat ihre technische Ausstattung, z.B. mit Fahrsimulatoren, außerdem aktuelle Spritpreise und andere Kostenfaktoren. Der ADAC rechnet so: Setzt man bei jedem Kostenpunkt den unteren Wert an und man schafft schon im ersten Anlauf nach 15 Übungsstunden die praktische Prüfung, muss man im Schnitt mit rund 2500 Euro an Kosten für den Führerschein rechnen. Legt man die oberen Werte zugrunde und braucht ein Aspirant/eine Aspirantin 25 Ausbildungsfahrstunden, werden gut 4500 Euro fällig. Infos: www.adac.de