Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am Mittwoch, den 02.04.2025 um 18:00 Uhr im Rathaus-Bürgersaal
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich „noch“ nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbst bestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet am 02.04.2025 um 18:00 Uhr gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar e.V. hierzu eine Informationsveranstaltung an.
Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen.