Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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Aus dem Landkreis

Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten

Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises am Dienstag, 1. April, im Bürgersaal Leimen Geraten Menschen plötzlich durch einen...

Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises am Dienstag, 1. April, im Bürgersaal Leimen

Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu in Kooperation mit dem Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar am Dienstag, 1. April, ab 17 Uhr im Bürgersaal der Stadt Leimen (Rathausstr. 1-3, 69181 Leimen) eine kostenlose Infoveranstaltung an. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen.

Silke Hartmann, Pressesprecherin

Erscheinung
Mitteilungsblatt Plankstadt
Ausgabe 13/2025

Orte

Plankstadt

Kategorien

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Politik
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