Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren. Der Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar bietet am Dienstag, 20. Mai, ab 18 Uhr im Rathaus Gaiberg (BürgerForum, Hauptstr. 44, 69251 Gaiberg) eine kostenlose Infoveranstaltung an, teilt die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen.