Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte am Mittwoch, 29. April, in Hockenheim informieren. Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 18:00 Uhr in der Zehntscheune in Hockenheim, Mühlstraße 4.
Der Eintritt ist frei.
Weitere Termine sind unter www.rhein-neckar-kreis.de/infoveranstaltungen abrufbar.