Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbst bestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe An-gehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbst bestimmten Vorsorge in Form einer Vor-sorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung sowie über das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu in Kooperation mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar am Freitag, 29. Mai, von 14.30 bis ca. 16.30 Uhr in der Sozialstation Elsenztal e.V. (Prof.-Kehrer-Str. 14, 74909 Meckesheim) eine kostenlose Informationsveranstaltung an. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen.
Es wird um eine Anmeldung bei Marion Münkel-Noe unter der Telefonnummer 06226/2099 oder per E-Mail an info@sozialstation-elsenztal.de gebeten.