In der Sozialversicherung sichern sich Arbeitnehmer durch Sozialbeiträge selbst ab. Seit der Gründung der Bundesrepublik wurden die Sozialversicherungen aber immer wieder von der Politik mit Auszahlungen beauftragt, für die keine Beiträge gezahlt werden. Das sind sogenannte nicht beitragsgedeckte Leistungen (oft auch versicherungsfremde Leistungen genannt). So sind z. B. die Höherwertung der Ost-Entgelte oder die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben, sie werden jedoch nur durch den Teil der Gesellschaft finanziert – von den gesetzlich Sozialversicherten.
Durch Bundeszuschüsse soll dieser finanzielle Mehraufwand der Kassen ausgeglichen werden, leider reichen die Zuschüsse dafür bei Weitem nicht aus. Allein bei der Deutschen Rentenversicherung haben sich Milliarden Euro von ungedeckten versicherungsfremden Leistungen aufsummiert.
Die Bundeszuschüsse sind eigentlich keine Zuschüsse. Denn die Bezeichnung „Zuschuss“ wird oft missverstanden oder auch absichtlich irreführend genutzt, sodass von einer milliardenschweren Bezuschussung der gesetzlichen Kassen die Rede ist. Tatsächlich ist es genau umgekehrt: Die Bundeszuschüsse erstatten immer nur einen Teil der nicht beitragsgedeckten Leistungen. Beitragszahler bleiben auf den übrigen Kosten sitzen und finanzieren damit gesamtgesellschaftliche Aufgaben.
Wegen eines drohenden Defizits von etwa 5,3 Milliarden Euro in den Pflegekassen wurden die Beiträge zum 01.01.2025 um 0,2 % angehoben. Würde die Bundesregierung die Corona-Hilfen den Pflegekassen zurückzahlen, müssten die Pflegebeiträge nicht steigen.
Beitragserhöhungen werden oft als einzige Lösung angesehen, wenn die Kosten der Kranken- und Pflegekasse steigen. Würden versicherungsfremde Leistungen konsequent aus Steuergeldern refinanziert, könnten die Beitragssätze jedoch deutlich niedriger ausfallen.
Den gesetzlich Krankenversicherten soll ein Volumen von 25 Milliarden aufgebürdet werden. Als Sozialverband VdK unterstützen wir die Reform und den Strukturwandel des Krankenhausgesetzes. Aber die Finanzierung der Krankenhausinfrastruktur kann nicht auf dem Rücken der Beitragszahler ausgetragen werden, da sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt.
Aktuell zahlen mehr Menschen in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ein als je zuvor. Trotzdem ist das Rentenniveau niedrig und würde durch den demografischen Wandel potenziell noch weiter sinken. Würden die nicht beitragsgedeckten Leistungen der DRV – aktuell 40 Milliarden jährlich – konsequent aus Steuermitteln übernommen, könnte das Rentenniveau wieder angehoben werden.
Ihr Sozialverband VdK Philippsburg