Aus den Rathäusern

Was tun bei einem Sterbefall?

Diese Frage muss man sich glücklicherweise nicht allzu oft stellen. Jeder von uns kann jedoch in die Situation kommen, in der er einen Sterbefall in der...

Diese Frage muss man sich glücklicherweise nicht allzu oft stellen. Jeder von uns kann jedoch in die Situation kommen, in der er einen Sterbefall in der Familie hat und Entsprechendes veranlassen muss.

Nachfolgend haben wir die notwendigen Formalitäten und die entsprechenden Zuständigkeiten für Sie abgedruckt:

  • Bei Eintritt des Todes im Krankenhaus wird alles Notwendige wie Ausstellung der Todesbescheinigung und des Leichenschauscheines vom dortigen diensthabenden Arzt veranlasst.
  • Falls der Tod in der Wohnung eintritt, ist zunächst der Hausarzt oder am Wochenende der Notarzt zu verständigen. Dieser stellt die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein aus. Diese Papiere benötigt das Standesamt zur Beurkundung des Sterbefalls.
  • Ein Bestattungsunternehmer ist mit der Einsargung und Überführung des/der Verstorbenen in die Leichenhalle oder ins Krematorium zu beauftragen. Die Auswahl des Unternehmens obliegt den Angehörigen

Bestattungen werden wochentags (Montag bis Freitag) in den Monaten Oktober bis März grundsätzlich von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr bzw.

April bis September von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr durchgeführt.

In Ausnahmefällen können auch samstags Urnenbeisetzungen stattfinden. Spätester Zeitpunkt ist um 13.00 Uhr. Eine Sondergenehmigung der Friedhofsverwaltung ist in diesem Fall erforderlich.

Der Zeitpunkt der Beerdigung/Trauerfeier wird bei kirchlichen Begräbnissen vom jeweiligen Pfarramt in Abstimmung mit den Angehörigen vorgeschlagen.

Nachdem der Todesfall beim Standesamt/Friedhofsverwaltung im Rathaus Ubstadt, Zimmer 49, Tel. 07251/617-49 angemeldet ist, kann die endgültige Terminfestlegung der Bestattung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Terminbestätigung durch die Friedhofsverwaltung vorliegen muss, bevor eine Veröffentlichung des Beerdigungstermins vorgenommen wird. Bei abweichendem Verhalten kann die Friedhofsverwaltung keinerlei Verantwortung für mangels Koordination notwendig werdende Terminänderungen übernehmen. Die Auswahl des Grabplatzes erfolgt ebenfalls bei der Friedhofsverwaltung. Die Aushebung und Schließung des Grabes wird auf Veranlassung der Friedhofsverwaltung vorgenommen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Ubstadt-Weiher
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto