Dies und das

Was tun im Totesfall

Todesfälle sind direkt beim Bürgermeisteramt - Friedhofsamt (Tel. 7007-21) zu melden. Ist der Todesfall innerhalb Altbachs eingetreten, muss der Tod...

Todesfälle sind direkt beim Bürgermeisteramt - Friedhofsamt (Tel. 7007-21) zu melden. Ist der Todesfall innerhalb Altbachs eingetreten, muss der Tod beim Standesamt Altbach (Tel. 7007-12) angezeigt werden. Bei auswärts Verstorbenen beim Standesamt des jeweiligen Sterbeortes.
Liegt der Sterbetag an einem Wochenende oder Feiertag, können Sie sich an das Bestattungsinstitut Riempp, Tel. 07153 308272, wenden. Die Fa. Riempp wurde von der Gemeinde mit der Ausführung der mit einer Beerdigung zusammenhängenden Aufgaben (Grabherstellung und Beerdigung) beauftragt.
Weitere Tätigkeiten wie z. B. Sarglieferung, Überführung usw. bieten neben dem Bestattungsinstitut Riempp auch andere Bestattungsinstitute an.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2024
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2024
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2024
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2024
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2024
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2024
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2024
von Gemeinde AltbachGemeinde Altbach
19.01.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Altbach
Kategorien
Dies und das
Panorama
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto